Wohnungsmieten bis Ende März gestundet
Die Möglichkeit, die Zahlung von Wohnungsmieten wegen Corona-bedingten Einkommensverlustes auszusetzen, wird bis März 2021 verlängert. An sich wäre diese Regelung zu Jahresende ausgelaufen. Mietstundungen können Private beim Vermieter beantragen, aber nur für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni. Räumungsexekutionen bleiben bis 30. Juni 2021 aufgeschoben.