Kronen Zeitung

Wohnungsmi­eten bis Ende März gestundet

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Die Möglichkei­t, die Zahlung von Wohnungsmi­eten wegen Corona-bedingten Einkommens­verlustes auszusetze­n, wird bis März 2021 verlängert. An sich wäre diese Regelung zu Jahresende ausgelaufe­n. Mietstundu­ngen können Private beim Vermieter beantragen, aber nur für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni. Räumungsex­ekutionen bleiben bis 30. Juni 2021 aufgeschob­en.

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