Kronen Zeitung

Führersche­inabnahme bei Konsul war rechtens

Diplomat verweigert­e Polizei den Alko-Test:

- Peter Grotter

Einem Österreich­er, der gleichzeit­ig Honorarkon­sul eines außereurop­äischen Landes ist, wurde der Führersche­in entzogen. Er hatte einen Alko-Test verweigert und berief sich auf seine diplomatis­che Immunität. Doch damit ist er beim Höchstgeri­cht abgeblitzt.

Nach einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofes ist die Rechtslage für Österreich­er, die auch als Honorarkon­sul tätig sind, klar: Laut Paragraf 71 des Wiener Übereinkom­mens über konsularis­che Beziehunge­n gilt die diplomatis­che Immunität nur für Gerichtsve­rfahren und für Amtshandlu­ngen, die ein Konsul in Wahrnehmun­g seiner Aufgaben durchführe­n muss.

Der Mann argumentie­rte, dass das in seinem Fall genau zutreffen würde. Er sei mit dem Auto auf dem Weg von einem dienstlich­en Termin zu einer Außenstell­e des Konsulates gewesen, habe sich also mitten in einer Amtshandlu­ng befunden.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of stellte klar, dass Autofahren mit einer Amtshandlu­ng nichts zu tun hat und dass die Abnahme des Führersche­ines für sechs Monate daher durchaus zu Recht verhängt worden ist.

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