Führerscheinabnahme bei Konsul war rechtens
Diplomat verweigerte Polizei den Alko-Test:
Einem Österreicher, der gleichzeitig Honorarkonsul eines außereuropäischen Landes ist, wurde der Führerschein entzogen. Er hatte einen Alko-Test verweigert und berief sich auf seine diplomatische Immunität. Doch damit ist er beim Höchstgericht abgeblitzt.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Rechtslage für Österreicher, die auch als Honorarkonsul tätig sind, klar: Laut Paragraf 71 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen gilt die diplomatische Immunität nur für Gerichtsverfahren und für Amtshandlungen, die ein Konsul in Wahrnehmung seiner Aufgaben durchführen muss.
Der Mann argumentierte, dass das in seinem Fall genau zutreffen würde. Er sei mit dem Auto auf dem Weg von einem dienstlichen Termin zu einer Außenstelle des Konsulates gewesen, habe sich also mitten in einer Amtshandlung befunden.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Autofahren mit einer Amtshandlung nichts zu tun hat und dass die Abnahme des Führerscheines für sechs Monate daher durchaus zu Recht verhängt worden ist.