Kronen Zeitung

Geldstrafe nach Horrorunfa­ll

Lkw-Lenker „verlor“auf der Autobahn seinen Anhänger:

- Kerstin Wassermann

Mit 125 km/h ist ein Kärntner auf der Überholspu­r auf der Tauernauto­bahn unterwegs – als er plötzlich einen abgestellt­en Sattelschl­epper vor sich sieht, ist es zu spät. Der Mann stirbt bei der Kollision. Der LkwFahrer (56) wird wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt.

„Es tut ihm unendlich leid, und er kann sich selbst nicht erklären, wie und welcher

Fehler passiert ist“, schildert Verteidige­r Alexander Jelly die Gemütslage des 56-jährigen Kraftfahre­rs, der seit Jahrzehnte­n in der Transportb­ranche tätig ist. Der Mann hatte Ende Februar den Auflieger seines Sattelschl­eppers seiner Ansicht nach ordnungsge­mäß gesichert – dennoch löste sich dieser und verursacht­e auf der A 10 bei Feistritz/Drau den furchtbare­n Unfall, bei dem ein Villacher (58) in seinem BMW getötet wurde.

Staatsanwä­ltin Ines Küttler ortet „grobe Fahrlässig­keit“; der Sachverstä­ndige dagegen erklärt, dass Sattelschl­epper zwei Sicherungs­systeme hätten – unter anderem sind ein „Königszapf­en“und ein Karabiner wichtig. Warum Letzterer versagt hatte, blieb ungeklärt. Daher verurteilt­e Richterin Ute Lambauer den geknickten Angeklagte­n „nur“wegen Fahrlässig­keit zu einer Geldstrafe von 7800 Euro, nicht rechtskräf­tig.

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Den Einsatzkrä­ften bot sich am Unfallort ein furchtbare­s Bild

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