Geldstrafe nach Horrorunfall
Lkw-Lenker „verlor“auf der Autobahn seinen Anhänger:
Mit 125 km/h ist ein Kärntner auf der Überholspur auf der Tauernautobahn unterwegs – als er plötzlich einen abgestellten Sattelschlepper vor sich sieht, ist es zu spät. Der Mann stirbt bei der Kollision. Der LkwFahrer (56) wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
„Es tut ihm unendlich leid, und er kann sich selbst nicht erklären, wie und welcher
Fehler passiert ist“, schildert Verteidiger Alexander Jelly die Gemütslage des 56-jährigen Kraftfahrers, der seit Jahrzehnten in der Transportbranche tätig ist. Der Mann hatte Ende Februar den Auflieger seines Sattelschleppers seiner Ansicht nach ordnungsgemäß gesichert – dennoch löste sich dieser und verursachte auf der A 10 bei Feistritz/Drau den furchtbaren Unfall, bei dem ein Villacher (58) in seinem BMW getötet wurde.
Staatsanwältin Ines Küttler ortet „grobe Fahrlässigkeit“; der Sachverständige dagegen erklärt, dass Sattelschlepper zwei Sicherungssysteme hätten – unter anderem sind ein „Königszapfen“und ein Karabiner wichtig. Warum Letzterer versagt hatte, blieb ungeklärt. Daher verurteilte Richterin Ute Lambauer den geknickten Angeklagten „nur“wegen Fahrlässigkeit zu einer Geldstrafe von 7800 Euro, nicht rechtskräftig.