Vertragsprobleme mit Schneeräum-Firmen
Der Winter hat Einzug gehalten – und mit ihm das leidige Schneeräumen. Gehsteige müssen von 6 bis 22 Uhr von Eis und Schnee befreit sein. Firmen übernehmen das, aber oft nicht ordentlich, weiß das Gericht.
Schneefall: Selber schaufeln oder einer Firma übergeben?
Eine Schneeräumfirma aus Wien hatte in ihren Verträgen mit Hausverwaltungen und Hausbesitzern – denn sie trifft die Pflicht! – 20 Klauseln versteckt. Wie z.B. dass man den weggeschaufelten Schnee nicht auftürme. Oder dass es fünf bis sieben Stunden dauern könne, Schneehöhen bis zu lächerlichen 10 cm wegzuräumen. Der Verein für Konsumenteninformation VKI klagte beim Handelsgericht und bekam Recht (30 Cg 25/20h). „Wenn man diese Arbeit an ein Unternehmen überträgt, darf man sich erwarten, dass der Unternehmer sie zumindest im gesetzlich vorgesehen Ausmaß erfüllt“, heißt es im Urteil. Die Verträge müssen repariert werden . . .