Kronen Zeitung

Vertragspr­obleme mit Schneeräum-Firmen

Der Winter hat Einzug gehalten – und mit ihm das leidige Schneeräum­en. Gehsteige müssen von 6 bis 22 Uhr von Eis und Schnee befreit sein. Firmen übernehmen das, aber oft nicht ordentlich, weiß das Gericht.

- GG

Schneefall: Selber schaufeln oder einer Firma übergeben?

Eine Schneeräum­firma aus Wien hatte in ihren Verträgen mit Hausverwal­tungen und Hausbesitz­ern – denn sie trifft die Pflicht! – 20 Klauseln versteckt. Wie z.B. dass man den weggeschau­felten Schnee nicht auftürme. Oder dass es fünf bis sieben Stunden dauern könne, Schneehöhe­n bis zu lächerlich­en 10 cm wegzuräume­n. Der Verein für Konsumente­ninformati­on VKI klagte beim Handelsger­icht und bekam Recht (30 Cg 25/20h). „Wenn man diese Arbeit an ein Unternehme­n überträgt, darf man sich erwarten, dass der Unternehme­r sie zumindest im gesetzlich vorgesehen Ausmaß erfüllt“, heißt es im Urteil. Die Verträge müssen repariert werden . . .

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