Internationales Gericht soll letztlich entscheiden
Abgesehen vom normalen Instanzenzug könnten sich der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit der Causa Buwog und den Schuldsprüchen beschäftigen müssen. Den EGMR will Jörg Zarbl (Mitte, Anwalt von Walter Meischberger) wegen eingeschalteter Video- und Sprachaufzeichnung in Verhandlungspausen und der damit verbundenen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses anrufen. Für die Grasser-Anwälte Wess und Ainedter gilt Richterin Hohenecker als befangen. Sie sei unter „enormem Verurteilungsdruck durch Medien“gestanden. Auch die Tweets ihres Ehemannes (er war für eine Verurteilung KHGs) sind wieder Thema: Er war auch ihr Ausbildungsrichter. Darüber soll der VfGH entscheiden.