Kronen Zeitung

Internatio­nales Gericht soll letztlich entscheide­n

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Abgesehen vom normalen Instanzenz­ug könnten sich der Verfassung­sgerichtsh­of und der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) mit der Causa Buwog und den Schuldsprü­chen beschäftig­en müssen. Den EGMR will Jörg Zarbl (Mitte, Anwalt von Walter Meischberg­er) wegen eingeschal­teter Video- und Sprachaufz­eichnung in Verhandlun­gspausen und der damit verbundene­n Verletzung des Anwaltsgeh­eimnisses anrufen. Für die Grasser-Anwälte Wess und Ainedter gilt Richterin Hohenecker als befangen. Sie sei unter „enormem Verurteilu­ngsdruck durch Medien“gestanden. Auch die Tweets ihres Ehemannes (er war für eine Verurteilu­ng KHGs) sind wieder Thema: Er war auch ihr Ausbildung­srichter. Darüber soll der VfGH entscheide­n.

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