Schimmelbildung
„Seit es draußen kälter geworden ist, hat sich in meiner Mietwohnung Schimmel gebildet. Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung reagieren auf meine Schreiben. Was kann ich tun?“
Zunächst ist es laut Immobilienexperten der Arbeiterkammer Wien wichtig, die Hausverwaltung schriftlich über die vorhandenen Schäden zu informieren und entsprechende Fotos des Zustandes zu übermitteln. Danach ist die Hausverwaltung aufzufordern, schnellstmöglich die Schäden zu beheben und deren Ursache zu behandeln. Gleichzeitig sollte sich der Mieter per eingeschriebenem Brief das Recht auf eine Mietzinsminderung gemäß § 1096 ABGB vorbehalten.