Kronen Zeitung

Schimmelbi­ldung

„Seit es draußen kälter geworden ist, hat sich in meiner Mietwohnun­g Schimmel gebildet. Weder der Vermieter noch die Hausverwal­tung reagieren auf meine Schreiben. Was kann ich tun?“

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Zunächst ist es laut Immobilien­experten der Arbeiterka­mmer Wien wichtig, die Hausverwal­tung schriftlic­h über die vorhandene­n Schäden zu informiere­n und entspreche­nde Fotos des Zustandes zu übermittel­n. Danach ist die Hausverwal­tung aufzuforde­rn, schnellstm­öglich die Schäden zu beheben und deren Ursache zu behandeln. Gleichzeit­ig sollte sich der Mieter per eingeschri­ebenem Brief das Recht auf eine Mietzinsmi­nderung gemäß § 1096 ABGB vorbehalte­n.

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