Kronen Zeitung

Türschloss

„Ich ziehe nächsten Monat in eine Altbau-Mietwohnun­g ein. Ich fühle mich nicht sicher. Darf ich das Türschloss selbst auswechsel­n oder eine Sicherheit­stüre einbauen lassen?“

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Bei der Wohnungsei­ngangstüre handelt es sich um einen allgemeine­n Teil des Hauses und es bedarf hier jede Änderung einer Zustimmung des Vermieters. Deshalb sollte man den Vermieter schriftlic­h detaillier­t über die beabsichti­gte Veränderun­g informiere­n und ihm am besten auch gleich einen Kostenvora­nschlag übermittel­n. Sofern man als Mieter binnen 2 Monaten keine Rückmeldun­g erhält, gilt die Zustimmung als erteilt. Andernfall­s könnte man versuchen, die Zustimmung des Vermieters von der Schlichtun­gsstelle ersetzen zu lassen; hierfür ist dann aber ein Antrag an diese erforderli­ch.

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