Türschloss
„Ich ziehe nächsten Monat in eine Altbau-Mietwohnung ein. Ich fühle mich nicht sicher. Darf ich das Türschloss selbst auswechseln oder eine Sicherheitstüre einbauen lassen?“
Bei der Wohnungseingangstüre handelt es sich um einen allgemeinen Teil des Hauses und es bedarf hier jede Änderung einer Zustimmung des Vermieters. Deshalb sollte man den Vermieter schriftlich detailliert über die beabsichtigte Veränderung informieren und ihm am besten auch gleich einen Kostenvoranschlag übermitteln. Sofern man als Mieter binnen 2 Monaten keine Rückmeldung erhält, gilt die Zustimmung als erteilt. Andernfalls könnte man versuchen, die Zustimmung des Vermieters von der Schlichtungsstelle ersetzen zu lassen; hierfür ist dann aber ein Antrag an diese erforderlich.