Kronen Zeitung

Laptop & Co.

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Im Corona-Homeoffice geht ohne Laptop & Co. gar nichts. Sofern Sie sich Gerätschaf­ten wie PC, Laptop etc. zur berufliche­n Verwendung angeschaff­t haben, können Sie die getätigten Ausgaben als Werbungsko­sten beanspruch­en. Falls das Kastl nicht mehr als € 800 gekostet hat, kann der Kaufpreis sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Bei höheren Anschaffun­gskosten ist ein steuerlich­er Abzug nur auf eine dreijährig­e Nutzungsda­uer verteilt zulässig. Weil das Gerät in der privaten Wohnung steht, muss das Ausmaß der berufliche­n Verwendung nachgewies­en oder zumindest geschätzt werden. Ohne einen geeigneten Nachweis zwackt nämlich der Fiskus von den geltend gemachten Kosten einen Privatante­il von 40% ab.

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