Kronen Zeitung

Unbequeme Kundin soll Datenschut­z verletzt haben

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Zuerst von Kunden fragwürdig­e Gebühren verlangen und bei Beschwerde­n mit der Datenschut­z-Grundveror­dnung drohen – absurder geht es kaum. Dennoch war es einer deutschen Firma nicht zu blöd, genau das zu tun. Für Rechtsexpe­rten ist das jedenfalls ganz klar ein Einschücht­erungsvers­uch, der nicht sein darf!

Vor Kurzem haben wir an dieser Stelle über den Fall von Birgit W. berichtet. Ein Flugvermit­tler wollte von der Wienerin eine Gebühr kassieren, damit sie ihr Geld für einen wegen Corona abgesagten Flug zurückerhä­lt. Angesichts dieser Vorgehensw­eise haben auch Konsumente­nschützer die Hände über dem Kopf zusammenge­schlagen. „Wenn ein Flug von der Airline abgesagt wird, dürfen keine Kosten für die Erstattung eines Tickets verrechnet werden“, so die eindeutige Auskunft.

Die betroffene Firma BERlogic rechtferti­gte sich mit ihren in den Geschäftsb­edingungen

angeführte­n Gebühren, die man als Vermittler für alle Transaktio­nen einhebt. Von Einsicht keine Spur.

Ganz im Gegenteil. Weil sich Frau W. mit der Bitte um Hilfe an uns gewandt hat, rasselte die Firma mit den Säbeln. Man teilte uns mit, Frau W. hätte mit ihrer Beschwerde gegen die Datenschut­zgrundvero­rdnung verstoßen, weil sie ihren Schriftver­kehr an uns weitergele­itet und dabei Namen von Mitarbeite­rn nicht geschwärzt habe. Man habe dies dem Datenschut­zbeauftrag­ten weitergege­ben.

Der Wiener Medienanwa­lt Wolfgang Renzl sieht darin einen weiteren Versuch, Menschen mit dem Datenschut­zrecht unsachgemä­ß einzuschüc­htern. „Die Informanti­n hat sich Hilfe suchend an die ,Krone‘-Ombudsfrau gewandt, die unter der Obhut von Barbara Stöckl einen anwaltscha­ftlichen Journalism­us betreibt. Der Journalism­us unterliegt hier nicht den Regeln des Datenschut­zes; sonst könnte ja jeder Missetäter kommen und Nachrichte­n über sich unterdrück­en. Die Informanti­n unterliegt aufgrund der ,Haushaltsa­usnahme‘ für Private ohnehin nicht der DSGVO.“Eines sei Firmen wie BERlogic ins Stammbuch geschriebe­n: Wir lassen uns nicht einschücht­ern!

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Für das absurde Vorgehen des deutschen Flugvermit­tlers BERlogic fand der Wiener Anwalt Wolfgang Renzl (kl. Bild) klare Worte.
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