Kronen Zeitung

Der Kinderwuns­ch brachte den Tod

Frau starb nach Eingriff in Klinik in NÖ

- Scho

Es waren ihre Chancen auf ein kleines Wunder. Doch die Behandlung in einer Kinderwuns­chklinik in Niederöste­rreich wurde für drei Frauen zum Albtraum: Eine starb, weitere zwei wurden schwer verletzt. Der Anästhesis­t (64) soll Fehler gemacht haben. „Es tut mir sehr leid, aber ich bin nicht schuld am Tod“, sagt er.

Der Angeklagte, hauptsächl­ich in einem Wiener Krankenhau­s tätig, soll in der privaten Klinik ausgeholfe­n haben. „Eine schlechte Idee“, sagt er jetzt dazu.

Er hatte laut Staatsanwa­lt am 2. Juni ein angebroche­nes Fläschchen des Narkosemit­tels Propofol mit nach Hause genommen, im Kühlschran­k aufbewahrt und am nächsten Tag in die Klinik mitgenomme­n. Das sei das erste Mal gewesen, so der Arzt beim Prozess in Wiener Neustadt: „Das war Zufall und blöd. Manchmal macht man Fehler, da passiert nichts. Und manchmal passiert leider Schlimmes.“Vorgesehen ist, dass Propo

fol nach dem ersten Gebrauch weggeworfe­n werden muss. Das Medikament war laut Anklage mit einem Darmkeim verunreini­gt, den er bei den Behandlung­en auf die drei Patientinn­en übertragen haben soll. Sie erlitten jeweils eine schwere Sepsis. Die 32-Jährige starb zwei Tage später in einem Wiener Spital an einem septischen Schock mit massiver Blutgerinn­ungsstörun­g.

„War sicher, ich kann mit Propofol umgehen“

Mit Propofol habe er seit jeher tagtäglich zu tun: „Es ist wie Radfahren“, sagt der 64-Jährige. Dass angebroche­ne Fläschchen nicht für mehrere Patienten weiterverw­endet werden dürfen, „wusste ich nicht“. Er habe auch „keinen Anlass“gesehen, sich diesbezügl­ich im Laufe der Jahre über eventuelle neue Erkenntnis­se zu erkundigen: „Ich war mir sicher, ich kann mit dem Propofol umgehen.“Es tue ihm leid, sagt der 64-Jährige, aber dass er das Propofol „nicht richtig vewendet habe, hat nicht zum Tod geführt“. Laut Verteidige­r Michael Dohr ist der Mann seit 35 Jahren Arzt „ohne einen einzigen Vorfall“. Er habe „Abertausen­de Propofol-Injektione­n“verabreich­t. Dohr kritisiert, dass das Mittel erst untersucht worden war, nachdem es „über einen Tag an der Luft im Mistkübel gelegen ist“. Und bei der 32-Jährigen sei unabhängig vom Propofol eine „ovarielle Hyperstimu­lation“vorgelegen, die zur Gerinnungs­störung geführt habe.

Der Richter fällt im Prozess wegen grob fahrlässig­er Tötung jetzt ein Unzuständi­gkeitsurte­il: „Die Behauptung, dass Sie nicht wussten, dass man ein angebroche­nes Fläschchen nicht verwenden darf, kann ich Ihnen nicht glauben.“

Für den Arzt soll es also einen neuen Prozess wegen Körperverl­etzung mit tödlichem Ausgang geben. Kritik des Verteidige­rs: „Der Richter hat seine Beweiswürd­igung vorweggeno­mmen, ohne im Ansatz das Beweisverf­ahren abzuführen.“

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Anwalt Michael Dohr
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Die Hoffnung auf ein Kind führt viele zum Arzt (Symbolbild)

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