Der Kinderwunsch brachte den Tod
Frau starb nach Eingriff in Klinik in NÖ
Es waren ihre Chancen auf ein kleines Wunder. Doch die Behandlung in einer Kinderwunschklinik in Niederösterreich wurde für drei Frauen zum Albtraum: Eine starb, weitere zwei wurden schwer verletzt. Der Anästhesist (64) soll Fehler gemacht haben. „Es tut mir sehr leid, aber ich bin nicht schuld am Tod“, sagt er.
Der Angeklagte, hauptsächlich in einem Wiener Krankenhaus tätig, soll in der privaten Klinik ausgeholfen haben. „Eine schlechte Idee“, sagt er jetzt dazu.
Er hatte laut Staatsanwalt am 2. Juni ein angebrochenes Fläschchen des Narkosemittels Propofol mit nach Hause genommen, im Kühlschrank aufbewahrt und am nächsten Tag in die Klinik mitgenommen. Das sei das erste Mal gewesen, so der Arzt beim Prozess in Wiener Neustadt: „Das war Zufall und blöd. Manchmal macht man Fehler, da passiert nichts. Und manchmal passiert leider Schlimmes.“Vorgesehen ist, dass Propo
fol nach dem ersten Gebrauch weggeworfen werden muss. Das Medikament war laut Anklage mit einem Darmkeim verunreinigt, den er bei den Behandlungen auf die drei Patientinnen übertragen haben soll. Sie erlitten jeweils eine schwere Sepsis. Die 32-Jährige starb zwei Tage später in einem Wiener Spital an einem septischen Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung.
„War sicher, ich kann mit Propofol umgehen“
Mit Propofol habe er seit jeher tagtäglich zu tun: „Es ist wie Radfahren“, sagt der 64-Jährige. Dass angebrochene Fläschchen nicht für mehrere Patienten weiterverwendet werden dürfen, „wusste ich nicht“. Er habe auch „keinen Anlass“gesehen, sich diesbezüglich im Laufe der Jahre über eventuelle neue Erkenntnisse zu erkundigen: „Ich war mir sicher, ich kann mit dem Propofol umgehen.“Es tue ihm leid, sagt der 64-Jährige, aber dass er das Propofol „nicht richtig vewendet habe, hat nicht zum Tod geführt“. Laut Verteidiger Michael Dohr ist der Mann seit 35 Jahren Arzt „ohne einen einzigen Vorfall“. Er habe „Abertausende Propofol-Injektionen“verabreicht. Dohr kritisiert, dass das Mittel erst untersucht worden war, nachdem es „über einen Tag an der Luft im Mistkübel gelegen ist“. Und bei der 32-Jährigen sei unabhängig vom Propofol eine „ovarielle Hyperstimulation“vorgelegen, die zur Gerinnungsstörung geführt habe.
Der Richter fällt im Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung jetzt ein Unzuständigkeitsurteil: „Die Behauptung, dass Sie nicht wussten, dass man ein angebrochenes Fläschchen nicht verwenden darf, kann ich Ihnen nicht glauben.“
Für den Arzt soll es also einen neuen Prozess wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang geben. Kritik des Verteidigers: „Der Richter hat seine Beweiswürdigung vorweggenommen, ohne im Ansatz das Beweisverfahren abzuführen.“