Wien-Terror: Weibliche DNA auf den Tatwaffen
Neue Details rund um tödlichen Anschlag „Krone“liegt das Gutachten vor
Paukenschlag im Zuge der Terror-Ermittlungen nach dem Attentat in Wien: Wie berichtet, landeten weitere zwei Verdächtige jüngst wegen ihrer DNA-Spuren auf den Tatwaffen in U-Haft. Laut Gutachten, das der „Krone“vorliegt, hatten aber noch mindestens weitere vier Personen die Todeswerkzeuge vor dem Anschlag in den Händen – darunter auch zwei (noch) unbekannte Frauen!
Bereits vor zwei Wochen sorgte das Ergebnis der Spurenauswertung der sichergestellten Waffen vom angeblichen Einzeltäter Kujtim F. für Schlagzeilen: Wie die „Krone“berichtete, klickten für einen Verdächtigen mit afghanischen Wurzeln und einen ohnehin amtsbekannten Tschetschenen die Handschellen.
Laut Gutachten habe man ihre Fingerabdrücke auf der Kalaschnikow und den zugehörigen Patronen des Attentäters entdeckt. Ein Ermittlungserfolg, der Strafverteidiger Rudi Mayer auf die Palme bringt. Er vertritt zwei Verdächtige, die direkt nach der Terrornacht festgenommen wurden – und sich noch immer in U-Haft befinden.
„Das ist eine reine Farce! Laut dem DNA-Gutachten sind auf den Waffen keine Spuren meiner Mandanten zu finden – dennoch sitzen sie immer noch! Dafür fehlt jede rechtliche Grundlage“, so der Top-Anwalt.
Doch das besagte Gutachten, das der „Krone“vorliegt, hat noch mehr brisante Details zu bieten: Denn abgesehen von den genetischen Abdrücken des Afghanen und des Tschetschenen gab es noch weitere Spuren auf den Todeswerkzeugen. Laut forensischem Abschlussbericht (Ausrisse rechts) hatten noch mindestens weitere vier bis dato nicht identifizierte Personen die Kalaschnikow, die Faustfeuerwaffe, die Machete und die Sprengstoffgürtel-Attrappe vor dem Attentat in ihren Händen gehalten.
Interessant: Bei zwei der noch unbekannten mysteriösen Verdächtigen handelt es sich laut DNA-Code um Frauen. Die Ermittlungsgruppe 2. November arbeitet auf Hochtouren.
Zwei meiner Mandanten, die direkt nach der Tat verhaftet wurden, sitzen immer noch in U-Haft. Völlig ungerechtfertigt! Es wurden keine Spuren von ihnen auf den Tatwaffen gefunden.
Top-Anwalt Rudi Mayer