Kronen Zeitung

Ändert sich mit der neuen Verordnung auch etwas in Bezug auf das Treffen mit Freunden?

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Nein, es gilt weiterhin, dass Treffen nur mit engsten Angehörige­n (Eltern, Geschwiste­r, Kinder) oder engsten Bezugspers­onen erlaubt sind. An den Treffen darf auf der einen Seite eine Person und auf der anderen Seite ein Haushalt teilnehmen (1+1-Regel).

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