Ändert sich mit der neuen Verordnung auch etwas in Bezug auf das Treffen mit Freunden?
Nein, es gilt weiterhin, dass Treffen nur mit engsten Angehörigen (Eltern, Geschwister, Kinder) oder engsten Bezugspersonen erlaubt sind. An den Treffen darf auf der einen Seite eine Person und auf der anderen Seite ein Haushalt teilnehmen (1+1-Regel).