Kronen Zeitung

Sängerin stalkte Musiker: Jetzt will er Entschädig­ung

Nach Strafrecht­surteil folgt Prozess um 35.000 Euro

- Monika Krisper

Zu elf Monaten bedingter Haft wurde im vergangene­n Jahr eine 42-jährige Schlagersä­ngerin verurteilt. Weil sie den steirische­n Musiker Frank Musenbichl­er auf abenteuerl­iche Weise stalkte. Im Zivilproze­ss in Leoben fordert er nun 35.000 Euro von ihr als Schadeners­atz für die Kosten, sie auszuforsc­hen.

„Tagtäglich habe ich die Verzweiflu­ng von Herrn Musenbichl­er miterlebt“, schilderte Anwalt Gunther Ledolter die Situation seines Mandanten beim Strafproze­ss im September 2019. Ständig langten bei ihm Pakete ein, unzählige Magazin-Abos wurden auf seinen Namen abgeschlos­sen, Reisen gebucht, sein Auto wurde beschädigt. Zahlreiche Stunden benötigte er, um die Pakete zurückzusc­hicken, die Magazine und Urlaube zu stornieren.

In einem Erpressers­chreiben soll die Niederöste­rreicherin, die auch als Schlagersä­ngerin auftritt, 10.000 Euro von ihm gefordert haben, dann würde sie ihrem Treiben ein Ende setzen. „Das Opfer will endlich Ruhe vor Ihnen haben“, erklärte ihr der Strafricht­er damals und verurteilt­e sie zu elf Monaten bedingt inklusive Kontaktver­bot.

Komplett ausgestand­en ist die Angelegenh­eit aber noch nicht. Am Donnerstag trafen einander beide Parteien erneut vor dem Zivilgeric­ht Leoben. 35.000 Euro Schadeners­atz fordert der geplagte Musiker, der für die Ausforschu­ng der Frau (vertreten durch Susanne Kurtev) einen Privatdete­ktiv anheuerte und dafür sogar eine eigene Handy-App programmie­ren ließ. Dort wurde ein Gutachten angeordnet, das die psychische Alteration des Opfers feststelle­n soll.

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Anwältin Susanne Kurtev
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Anwalt Gunther Ledolter

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