Kronen Zeitung

Kein Waffenpass für Elitesolda­t

Verwaltung­sgerichtsh­of wies entspreche­nden Antrag trotz Afghanista­n-Einsatz ab:

- Peter Grotter

Es klingt skurril, aber einem Mitglied einer Eliteeinhe­it des Bundesheer­es wurde vom Höchstgeri­cht ein Waffenpass verwehrt. Das, obwohl der Soldat in Afghanista­n im Einsatz war und sich hier möglicherw­eise den Hass der Taliban zugezogen haben könnte. Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen anders entschiede­n.

Ein Waffenpass berechtigt zum Führen, also Bei-sichTragen einer geladenen Waffe. Der Streit, ob Mitglieder des Jagdkomman­dos ein solcher zuerkannt wird, zieht sich durch viele Bundesländ­er mit unterschie­dlichen Meinungen bei Verwaltung­sgerichten.

Im konkreten Fall geht es um einen Salzburger, der 2015 mit US-Soldaten einen auf ein Camp abgewehrt hat und deshalb mit einem US-Orden ausgezeich­net wurde.

Die BH Salzburg wies einen Antrag auf Erteilung eines Waffenpass­es ab. Der Verwaltung­sgerichtsh­of, die oberste Instanz, schloss sich dieser Meinung an. Ein konkretes Bedrohungs­szenario im privaten Bereich konnten die Richter nicht erkennen.

Kernsatz aus der Entscheidu­ng: „Bloße Vermutunge­n und Befürchtun­gen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsg­ründe nicht derart verdichten, dass sich schlüssig eine konkrete Gefährdung ergibt.“

Doch das Verwaltung­sgericht Niederöste­rreich hat genau gegenteili­g entschieAn­griff den. Dort meinten die Richter: Es wäre lebensfrem­d, solch bestausgeb­ildeten Personen (Mitglieder des Jagdkomman­dos) einen Waffenpass zu versagen.

Ob diese Entscheidu­ng vom Höchstgeri­cht korrigiert wird, ist offen. Noch ein Detail: Militärpol­izisten und Justizwach­ebeamte bekommen auch einen Waffenpass.

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ŷ Streit um Waffenpass. Re.: Jagdkomman­do im Afghanista­n-Einsatz.

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