„Kenne Kurz nur vom Vorbeigehen“
Hunderttausende Unternehmen in Österreich nützen bereits die eZustellung zur einfachen Kommunikation mit Behörden. Das Unternehmensserviceportal (USP) und „Mein Postkorb“vereinfachen Behördenwege und verkürzen Prozesse digital.
Es ist das Geständnis in der ÖVP-Affäre, das die Politik zittern lässt – die „Krone“kennt erste Details des Verhörs von Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Mit einem Stresspuls von 95 räumte die Kronzeugin der Anklage Manipulation von Umfragen ein – und zeigt sich vom Altkanzler enttäuscht: „Kurz hat mir nicht einmal die Hand geschüttelt!“
Um exakt 6.43 Uhr wurde die 37-Jährige in ihrer Wohnung in Wien-Döbling verhaftet – und am nächsten Tag um 18.15 Uhr aus dem Polizeiarrest freigelassen. Wie das Protokoll vermerkt, wurden der unter Untreue-Verdacht stehenden Beinschab Reiseund Impfpass, sieben Schlüssel, ein Handy und eine optische Brille abgenommen.
Spannender sind die Aussagen der Meinungsforscherin in dem fünfstündigen Verhör mit fünf Pausen. Denn sie ist die Schlüsselfigur in der Affäre um geschönte Umfragen und Scheinrechnungen, die Sebastian Kurz zum Abtritt als Kanzler zwang.
Von der Kronzeugin der Anklage hängt maßgeblich eine Verurteilung oder eben die mögliche Rückkehr des ÖPV-Chefs auf die große Polit-Bühne ab. Und was hat sie „reumütig gestanden“? Vor Ermittlern der Korruptions-Staatsanwaltschaft räumte Sabine Beinschab detailreich die mutmaßliche Manipulation von Umfragen bzw. ihre Tatbeteiligung daran ein.
Gretchenfrage für die Korruptions-Ermittler
Sebastian Kurz gut zu kennen streitet die Meinungsforscherin allerdings energisch ab, zeigt sich sogar enttäuscht von ihm: „Ich kenne ihn nur vom Vorbeigehen. Er hat mir nicht einmal die Hand geschüttelt.“
Tatsächlich ist der Kontakt zwischen beiden die Gretchenfrage, also der Knackpunkt für die WKStA. Die Justiz muss zumindest beweisen können, dass der Altkanzler von den für ihn günstigen Umfragen für das „Projekt Ballhausplatz“, das letztlich zum Sturz seines Vorgängers Reinhold Mitterlehner führte, wusste.
Und da findet sich bei den Beweismitteln ein Kalendereintrag. Am 15. Februar 2017 mit „Sebastian Kurz 18 Uhr“. An diesem Tag trat der damalige Außenminister allerdings vor Hunderten Leuten bei einer Veranstaltung der Wiener Wirtschaftskammer auf. Es bleibt also spannend . . .
Das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) ist seit mehr als 10 Jahren für alle Unternehmen in Österreich eine direkte Anlaufstelle zu den digitalen Services der österreichischen Verwaltung.
Mehr als 70 Verwaltungsservices
Die Anmeldung zum USP ermöglicht es, Behördenwege ohne lange Wartezeiten und sicher online abzuwickeln. Ein Service ist das elektronische Postfach „Mein Postkorb“mit dem Unternehmen wichtige Dokumente von Behörden sicher digital empfangen können.
Sicherer Zugriff auf Behördenschreiben
Die Handy-Signatur ist der digitale Ausweis für E-Government Anwendungen. „Mein Postfach“und wichtige Behördenschreiben sind durch die Handy-Signatur und das Rechtemanagement des USP abgesichert. Unbeabsichtigte Zugriffe auf zugestellte Unternehmenspost durch Dritte sind so nicht möglich. Sogar RSa-Schreiben können problemlos elektronisch empfangen werden.
Registrierung in drei einfachen Schritten
Unternehmen mit einem FinanzOnline Zugang wurden automatisierte zur eZustellung angemeldet. Ohne aufrechte Anmeldung ist die Registrierung ganz einfach: Mit der Handy-Signatur im USPKonto einsteigen und „Mein Postkorb“öffnen, eine E-MailAdresse eintragen und mit einem Klick verifizieren. An diese E-Mail-Adresse wird nun für neue Nachrichten jedes Mal eine Information verschickt. Wichtig ist es, diese E-Mail-Adresse aktuell zu halten und das E-Mail-Postfach regelmäßig zu überprüfen.
Jetzt anmelden und digital empfangen
Zusammen mit der eZustellung bildet das USP einen wichtigen Baustein im österreichischen E-Government. Behördenwege können damit ganz unkompliziert von überall aus erledigt werden. Bereits über 1700 Behörden in Österreich nutzen die eZustellung. Über Mein Postkorb empfangene Behördenpost kann selbstverständlich auch im Urlaub abgerufen werden. Unternehmen, die sich für längere Zeit im Betriebsurlaub befinden, haben zusätzlich die Möglichkeit, eine Abwesenheit von der elektronischen Zustellung einzurichten.
Recht auf elektronische Kommunikation
Seit 1.1.2020 besteht das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz. Seit diesem Zeitpunkt sind auch Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Hunderttausende Unternehmen sind mittlerweile zur elektronischen Zustellung registriert und profitieren von der unkomplizierten Briefzustellung in Mein Postkorb. So einfach geht Verwaltung online.