Welche Covid-Gelder jetzt noch fließen
Bis Jahresende kann man noch Verlustersatz oder garantierte Kredite beantragen
Angesichts der hohen Corona-Zahlen wird der Ruf nach neuen Hilfen lauter. Doch Finanzminister Gernot Blümel weist darauf hin, dass viele der Hilfsprogramme nach wie vor laufen und Anträge bis Jahresende noch gestellt werden können. Die „Krone“gibt einen genauen Überblick.
Die „Corona-Kurzarbeit Phase 5“gilt prinzipiell noch bis Juni 2022:
» Firmen, die mehr als 50% Umsatzrückgang in einem Quartal im Vergleich zu 2019 haben, gelten als „besonders betroffen“. Da hat man noch bis 31. 12. Anspruch auf die volle Beihilfe. Die Mindestarbeitszeit beträgt 30% (Ausnahmen müssen bewilligt werden).
Für alle anderen liegt sie bei 50%. Da erhält man 85% der vorher ausgezahlten Beihilfe. Dieses Modell gilt dann generell von Jänner bis Juni 2022.
» Den Verlustersatz (ab 30% Rückgang beim Umsatz) kann man bis Ende 2021 beantragen. Bei weniger als 50 Mitarbeitern stehen einem 90%, darüber 70% zu. Die maximale Höhe ist mit zehn Millionen Euro begrenzt. Wenn jemand vorher schon Fixkostenzuschuss bekommen hat, wird dieser auf die Höhe angerechnet.
» Kredite mit staatlicher Garantie werden ebenfalls noch bis Jahresende neu vergeben. Bei den Stundungen gilt derzeit eine Übergangsphase, in der man nur einen Miniteil zurückzahlen muss.
» Bis dahin gilt auch der halbierte Mehrwertsteuersatz für Speisen und Getränke, Beherbergung usw. Also dort, wo normal 20% fällig sind, braucht der Betrieb nur 10% abzuliefern, statt 10 nur 5%.
Ausgelaufen sind hingegen der Härtefallfonds oder der Fixkostenzuschuss. Bis 3. 11. (siehe Grafik) wurden insgesamt 41,3 Milliarden Euro an Corona-Hilfen ausbezahlt
oder genehmigt. Da muss man berücksichtigen, dass z. B. bei den Garantien (7,2 Mrd. €) erst in einigen Jahren klar ist, wie viel nicht zurückgezahlt wird und ob der Staat einspringen muss.
Wünschen nach Verlängerungen von Hilfen (z. B. aus dem Tourismus) über den 31. 12. hinaus steht Finanzminister Blümel – mit dem Verweis auf den Status quo und die gute Wirtschaftslage – derzeit skeptisch gegenüber. Die aktuelle Situation werde aber „genau beobachtet“.
Ein Ehepaar in Kalifornien – die Frau brachte nach einer Embryo-Verwechslung das Baby fremder Eltern zur Welt – klagt nun die Fruchtbarkeitsklinik in Los Angeles. Damit wollen die beiden auch auf Pannen, Nachlässigkeiten und mangelnde Kontrolle in dem Geschäft mit künstlicher Befruchtung aufmerksam machen.
Nach einer In-vitro-Fertilisation brachte Daphna Cardinale im September 2019 ein Mädchen zur Welt. Zuvor hatte sie drei Jahre lang versucht, schwanger zu werden. Dann endlich hielt sie ihre zweite Tochter in den Armen. Ehemann Alexander hatte gleich
Zweifel, denn das Baby hatte eine viel dunklere Haut und tiefschwarze Haare. Ein genetischer Test schaffte fast zwei Monate später Klarheit: Das Mädchen war nicht ihr biologisches Kind.
Ihr Embryo war nach einer Verwechslung einer anderen Mutter eingepflanzt worden, deren Baby eine Woche später geboren wurerfolglos de. Die Säuglinge waren vier Monate alt, als beide Paare im Jänner 2020 den Tausch vornahmen und jeweils ihre biologischen Kinder zurückerhielten. „Ich habe dieses fremde Baby zur Welt gebracht, gestillt und geliebt, und dann musste ich es wieder abgeben“, erklärte Daphna Cardinale unter Tränen. Zugleich habe sie die ersten Monate im Leben ihres eigenen Kindes verpasst. „Das ist ein Albtraum, der unsere Familie ein Leben lang verfolgen wird“, sagte der Vater. Auch das zweite betroffene Paar will nun Klage einreichen.