Trotz gültigen Tickets gestraft
ÖBB bedauern Ärger, der Niederösterreicherin entstanden ist
Sie hatte alles richtig gemacht und wurde trotzdem zur Kasse gebeten: Bei einer Fahrt mit der S-Bahn erhielt eine Niederösterreicherin eine Strafe, weil sie angeblich ohne gültiges Ticket unterwegs war. Was nicht stimmte. Beschwerden bei der Bahn brachten keinen Erfolg. Das änderte sich, als sich die Ombudsfrau einschaltete.
Am Bahnhof Ebreichsdorf (NÖ) hatte Elfriede H. Ende Oktober bei einem Automaten eine Fahrkarte nach Wien gelöst. „Ich bin mit dem Zug nach Meidling und dort in die S-Bahn nach Hütteldorf umgestiegen“, so die Leserin. Bei einer Kontrolle in der S-Bahn habe sie dann eine Strafe erhalten.
„Als Grund gab die Kontrolleurin an, dass WienHauptbahnhof auf dem Ticket als Ziel angegeben ist und ich nur Wien, ohne Angabe eines Bahnhofs, hätte auswählen müssen.“Einwände fruchteten nicht, Frau H. bezahlte sofort, um nicht eine höhere Strafe zu bekommen. Einen Tag später ging die Leserin nochmals zum Bahnhof. Und stellte nicht nur fest, dass die Fahrt nach Hütteldorf denselben Preis gekostet hätte. Sondern, dass ihr Ticket vom Vortag auch in der Kernzone Wien, also auch in der S-Bahn nach Hütteldorf, gültig war. Frau H. schrieb deshalb den ÖBB. Dort erkannte man den Fehler der Kontrolleurin nicht, es hieß die Strafe sei zu Recht erfolgt. Weshalb die Leserin letztlich uns kontaktierte. Die ÖBB entschuldigten sich auf Anfrage für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Man teilte mit, dass das gekaufte Ticket für die Fahrt innerhalb Wiens gültig war. Die Mitarbeiterin habe bei der Kontrolle leider übersehen, dass die Kernzone Wien im Fahrpreis inkludiert war. Die bereits bezahlten 105 Euro werden Frau H. nun zurücküberwiesen.