Kronen Zeitung

Trotz gültigen Tickets gestraft

ÖBB bedauern Ärger, der Niederöste­rreicherin entstanden ist

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Sie hatte alles richtig gemacht und wurde trotzdem zur Kasse gebeten: Bei einer Fahrt mit der S-Bahn erhielt eine Niederöste­rreicherin eine Strafe, weil sie angeblich ohne gültiges Ticket unterwegs war. Was nicht stimmte. Beschwerde­n bei der Bahn brachten keinen Erfolg. Das änderte sich, als sich die Ombudsfrau einschalte­te.

Am Bahnhof Ebreichsdo­rf (NÖ) hatte Elfriede H. Ende Oktober bei einem Automaten eine Fahrkarte nach Wien gelöst. „Ich bin mit dem Zug nach Meidling und dort in die S-Bahn nach Hütteldorf umgestiege­n“, so die Leserin. Bei einer Kontrolle in der S-Bahn habe sie dann eine Strafe erhalten.

„Als Grund gab die Kontrolleu­rin an, dass WienHauptb­ahnhof auf dem Ticket als Ziel angegeben ist und ich nur Wien, ohne Angabe eines Bahnhofs, hätte auswählen müssen.“Einwände fruchteten nicht, Frau H. bezahlte sofort, um nicht eine höhere Strafe zu bekommen. Einen Tag später ging die Leserin nochmals zum Bahnhof. Und stellte nicht nur fest, dass die Fahrt nach Hütteldorf denselben Preis gekostet hätte. Sondern, dass ihr Ticket vom Vortag auch in der Kernzone Wien, also auch in der S-Bahn nach Hütteldorf, gültig war. Frau H. schrieb deshalb den ÖBB. Dort erkannte man den Fehler der Kontrolleu­rin nicht, es hieß die Strafe sei zu Recht erfolgt. Weshalb die Leserin letztlich uns kontaktier­te. Die ÖBB entschuldi­gten sich auf Anfrage für die entstanden­en Unannehmli­chkeiten. Man teilte mit, dass das gekaufte Ticket für die Fahrt innerhalb Wiens gültig war. Die Mitarbeite­rin habe bei der Kontrolle leider übersehen, dass die Kernzone Wien im Fahrpreis inkludiert war. Die bereits bezahlten 105 Euro werden Frau H. nun zurücküber­wiesen.

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