Pfuschte Gynäkologe bei Geburt?
Fest steht: ein dreijähriges Mädchen ist schwerst behindert, leidet an Krampfanfällen und wird wohl nie gehen können. Schuld ist der Gynäkologe, sagt die Mutter. Er hätte einen Kaiserschnitt durchführen müssen. Der Arzt behauptet, dass sich die Frau dagegen gewehrt habe. Es steht Aussage gegen Aussage.
Was geschah in den entscheidenden zwei Stunden in einem Wiener Spital? Die 42jährige Mutter erklärt vor Gericht: „Ich hätte mich nie gegen einen Kaiserschnitt entschieden. Im Gegenteil, ich habe danach gefragt. Mir war während der ganzen Geburt schlecht.“Die Behauptung des Arztes sei also falsch.
Der hatte gesagt, er habe der Patientin einen solchen vorgeschlagen, doch sie habe abgelehnt. Auch eine als Zeugin vernommene Narkoseärztin behauptete: „Ich war von der Entscheidung, ,keine Sectio‘, sehr berührt, weil das
CTG (Wehenschreiber, Anm. d. Red.) nicht in Ordnung war.“
In dem Prozess geht es um Hunderttausende, wenn nicht Millionen Euro. Denn um das schwerstbehinderte Kind adäquat betreuen zu können, mussten die Eltern eine Erdgeschoßwohnung
ankaufen und diverse Umbauten vornehmen. Diese Kosten für die lebenslange Versorgung des Kindes soll die Versicherung des Arztes zahlen, ist die Anwältin der leidgeprüften Mutter, Astrid Hartmann, überzeugt.
Sie wirft dem Arzt schweren Behandlungsfehler vor.
Er habe die Gefahr für das Ungeborene nicht erkannt. Die Anwältin des Arztes, Susanne Kurtev, hingegen sieht bei ihrem Mandanten keine Schuld. Die Mutter habe einer Hebamme gesagt, sie sei eine Verfechterin der natürlichen Geburt. Der Prozess geht weiter.