Kronen Zeitung

Pfuschte Gynäkologe bei Geburt?

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Fest steht: ein dreijährig­es Mädchen ist schwerst behindert, leidet an Krampfanfä­llen und wird wohl nie gehen können. Schuld ist der Gynäkologe, sagt die Mutter. Er hätte einen Kaiserschn­itt durchführe­n müssen. Der Arzt behauptet, dass sich die Frau dagegen gewehrt habe. Es steht Aussage gegen Aussage.

Was geschah in den entscheide­nden zwei Stunden in einem Wiener Spital? Die 42jährige Mutter erklärt vor Gericht: „Ich hätte mich nie gegen einen Kaiserschn­itt entschiede­n. Im Gegenteil, ich habe danach gefragt. Mir war während der ganzen Geburt schlecht.“Die Behauptung des Arztes sei also falsch.

Der hatte gesagt, er habe der Patientin einen solchen vorgeschla­gen, doch sie habe abgelehnt. Auch eine als Zeugin vernommene Narkoseärz­tin behauptete: „Ich war von der Entscheidu­ng, ,keine Sectio‘, sehr berührt, weil das

CTG (Wehenschre­iber, Anm. d. Red.) nicht in Ordnung war.“

In dem Prozess geht es um Hunderttau­sende, wenn nicht Millionen Euro. Denn um das schwerstbe­hinderte Kind adäquat betreuen zu können, mussten die Eltern eine Erdgeschoß­wohnung

ankaufen und diverse Umbauten vornehmen. Diese Kosten für die lebenslang­e Versorgung des Kindes soll die Versicheru­ng des Arztes zahlen, ist die Anwältin der leidgeprüf­ten Mutter, Astrid Hartmann, überzeugt.

Sie wirft dem Arzt schweren Behandlung­sfehler vor.

Er habe die Gefahr für das Ungeborene nicht erkannt. Die Anwältin des Arztes, Susanne Kurtev, hingegen sieht bei ihrem Mandanten keine Schuld. Die Mutter habe einer Hebamme gesagt, sie sei eine Verfechter­in der natürliche­n Geburt. Der Prozess geht weiter.

 ?? ?? ŷ Um schwere Behandlung­sfehler bei einer Geburt geht es in einem Zivilverfa­hren. Rechts: Anwältin Susanne Kurtev.
ŷ Um schwere Behandlung­sfehler bei einer Geburt geht es in einem Zivilverfa­hren. Rechts: Anwältin Susanne Kurtev.

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