Viel Lärm um Zauber der Montur
Streit um 10-Euro-Rechnung für Änderungsarbeiten an Uniformhose eines Offiziers:
Es begann mit einem Streit um 10 Euro für Änderungsarbeiten an der Hose eines Bundesheer-Offiziers. Und endete mit einem umfangreichen Disziplinarverfahren gegen Selbigen, das sich bis in höhere Instanzen fortsetzte. Bis feststand: alles unnötig . . .
betreffende Milizoffizier ist sehr schlank, daher passen ihm die Uniformhosen nicht. Er muss sie enger machen lassen. Denn sitzt die Hose nicht richtig, ist auch der Zauber der Montur dahin. Der Milizoffizier wurde zu einem Einsatz in ein Camp nach Bosnien abkommandiert. Er wandte sich wegen der Hosen an eine private Schneiderei auf dem Gelände des Camps.
Zwei Hosen wurden auf Bundesheerkosten geändert, bei der dritten Rechnung über zehn Euro gab es Probleme. Der für die Bezahlung zuständige Wirtschaftsunteroffizier erklärte, die Vorschriften hätten sich ge
ändert, es gebe dafür kein Budget mehr.
Der Milizoffizier wollte nicht einsehen, warum er für Änderungen an einer UniDer
formhose zahlen sollte. Die Folge war ein Disziplinarverfahren. Dort setzte es nach penibler Einvernahme mehrerer Zeugen über den genauen Ablauf der Nichtbezahlung der Hosenrechnung 500 Euro Strafe. Begründung: Der Milizoffizier habe dem Ansehen des Bundesheeres geschadet. Schließlich könne ja die Schneiderin in ihrem Wohnort nahe dem Camp negative Gerüchte über das Bundesheer verbreiten.
Gegen diesen Schuldspruch erhob der Milizoffizier Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte, vernahm neuerlich Zeugen und verfasste ein 32Seiten-Urteil. Und kommt zum Schluss: Zwischen dem Milizoffizier und der Schneiderin bestehe ein privatrechtliches Geschäft, eine Verbindung zum Dienst sei nicht erkennbar. Daher wird die Disziplinar-Verurteilung aufgehoben. Der ganze Papierkram war unnötig.
Eine Berufung an das Verwaltungsgericht ist übrigens ausgeschlossen worden. Eine Lösung einer Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liege nicht vor . . .