Kronen Zeitung

Fensterkos­ten

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„Ich bin Mieterin einer Wohnung, in der die Fenster saniert wurden. Die Firma hat den Lack viel zu dick aufgetrage­n, sodass die Flügel zusammenkl­eben. Nach langem Hin und Her mit der Verwaltung habe ich die Fenster auf eigene Kosten von einer anderen Firma sanieren lassen. Die Verwaltung will mir nur ein Drittel der Kosten ersetzen. Muss ich mir das gefallen lassen?“

Grundsätzl­ich hat der Vermieter die allgemeine­n Teile des Hauses zu erhalten, wozu auch die Außenhaut der Baulichkei­t samt den Außenfenst­ern gehört. Wenn die Mieterin, wie in diesem Fall, dem Vermieter einen notwendige­n Aufwand abgenommen hat, steht ihr dafür laut AK-Experten Ersatz zu. Notwendige Erhaltungs­maßnahmen können vom Mieter generell über ein außerstrei­tiges Verfahren, in Wien über die Schlichtun­gsstelle bei der Magistrats­abteilung 50, durchgeset­zt werden.

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