Fensterkosten
„Ich bin Mieterin einer Wohnung, in der die Fenster saniert wurden. Die Firma hat den Lack viel zu dick aufgetragen, sodass die Flügel zusammenkleben. Nach langem Hin und Her mit der Verwaltung habe ich die Fenster auf eigene Kosten von einer anderen Firma sanieren lassen. Die Verwaltung will mir nur ein Drittel der Kosten ersetzen. Muss ich mir das gefallen lassen?“
Grundsätzlich hat der Vermieter die allgemeinen Teile des Hauses zu erhalten, wozu auch die Außenhaut der Baulichkeit samt den Außenfenstern gehört. Wenn die Mieterin, wie in diesem Fall, dem Vermieter einen notwendigen Aufwand abgenommen hat, steht ihr dafür laut AK-Experten Ersatz zu. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen können vom Mieter generell über ein außerstreitiges Verfahren, in Wien über die Schlichtungsstelle bei der Magistratsabteilung 50, durchgesetzt werden.