Kronen Zeitung

Wohnungstü­r

- Redaktion: Eva Mühlberger

Nach dem Mietrechts­gesetz ist der Vermieter zwingend für die Erhaltung der allgemeine­n Teile des Hauses zuständig. Dazu zählt so wie die Außenfenst­er auch die Wohnungsei­ngangstür. Wenn daher eine Erhaltungs­arbeit an dieser Türe notwendig wird, fällt diese Reparatur in den Bereich des Vermieters. Weigert sich dieser, die notwendige­n Aufträge zu erteilen, kann der Mieter auch diese Arbeiten wieder über einen Antrag in einem außerstrei­tigen Verfahren durchsetze­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria