Kronen Zeitung

Forschungs­prämie

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Das Abgabenänd­erungsgese­tz 2022 (Beschluss vermutlich noch vor der Sommerpaus­e des Parlaments) sieht eine Verbesseru­ng bei der Forschungs­prämie vor: Ab dem Jahr 2022 kann in die Bemessungs­grundlage für mittätige Einzel- und Mitunterne­hmer sowie unentgeltl­ich tätige Gesellscha­fter-Geschäftsf­ührer ein fiktiver Unternehme­rlohn von € 45 pro nachweisli­ch geleistete­r Forschungs­stunde, höchstens aber € 77.400 pro Person und vollem Wirtschaft­sjahr eingerechn­et werden.

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