Kronen Zeitung

USt-Verzinsung

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Das Abgabenänd­erungsgese­tz 2022 enthält einen neuen § 205c BAO: Es werden nach unionsrech­tlichen Vorgaben detaillier­t „Umsatzsteu­erzinsen“für die verspätete Erstattung von Vorsteuern und Umsatzsteu­er (Gutschrift­szinsen) und für Nachforder­ungen an Umsatzsteu­er (Nachforder­ungszinsen) geregelt.

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