Pflegeassistenz
Eine Person erhält Pflegegeld der Stufe 5 und zusätzlich „Pflegegeldergänzungsleistungen“(eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien ergänzend zum Pflegegeld, die die persönliche Assistenz für Menschen mit schwerer körperlicher Beeinträchtigung fördern soll). Die Pflegegeldergänzungsleistungen werden an den Sohn sowie externe Pflegekräfte weitergegeben, die die Betreuung vornehmen. Das Bundesfinanzgericht hat jüngst in einem Erkenntnis entschieden, dass es sich bei den Zahlungen an die die Assistenz leistenden Personen (bei Vorliegen der Voraussetzungen) um einkommensteuerpflichtige Einkünfte handelt.