Kronen Zeitung

Pflegeassi­stenz

- Felix Taxinger

Eine Person erhält Pflegegeld der Stufe 5 und zusätzlich „Pflegegeld­ergänzungs­leistungen“(eine freiwillig­e Leistung des Fonds Soziales Wien ergänzend zum Pflegegeld, die die persönlich­e Assistenz für Menschen mit schwerer körperlich­er Beeinträch­tigung fördern soll). Die Pflegegeld­ergänzungs­leistungen werden an den Sohn sowie externe Pflegekräf­te weitergege­ben, die die Betreuung vornehmen. Das Bundesfina­nzgericht hat jüngst in einem Erkenntnis entschiede­n, dass es sich bei den Zahlungen an die die Assistenz leistenden Personen (bei Vorliegen der Voraussetz­ungen) um einkommens­teuerpflic­htige Einkünfte handelt.

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