Kronen Zeitung

Das Alter für die Strafmündi­gkeit senken

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Wie berichtet, überfielen ein 11- und ein 12-jähriger Bub einen Trafikante­n mit einer Softgun. Erstens würde ich hier eine medizinisc­he Altersfest­stellung beantragen, und zweitens sollte generell die Strafmündi­gkeit gesenkt werden, etwa auf 10 Jahre.

Kinder kommen heute bereits wesentlich früher in die Pubertät als vor etwa 60 Jahren, und so müssen auch Gesetze angepasst werden.

Lediglich zu sagen, da kann man nichts machen, das erscheint mir dann doch etwas zu wenig zu sein.

Helmut Speil, Linz

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