IHRE RECHTE
Ist ein Flug verspätet, überbucht oder wurde annulliert, hat man unter bestimmten Voraussetzungen laut EUFluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung bzw. Betreuungsleistungen (Erfrischungen, Mahlzeiten etc.). Etwa wenn man drei oder mehr Stunden später als geplant am Endziel ankommt oder man nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Annullierung informiert wurde. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugentfernung. Bei Überbuchung hat man ebenso Anspruch auf Betreuung, Entschädigung nach Entfernung und Weiterbeförderung. Nicht zahlen müssen Airlines bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen. Musterbriefe und Hilfe bietet die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Kostenlos und provisionsfrei!
Nähere Infos: apf.gv.at