Kronen Zeitung

IHRE RECHTE

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Ist ein Flug verspätet, überbucht oder wurde annulliert, hat man unter bestimmten Voraussetz­ungen laut EUFluggast­rechtevero­rdnung Anspruch auf Entschädig­ung bzw. Betreuungs­leistungen (Erfrischun­gen, Mahlzeiten etc.). Etwa wenn man drei oder mehr Stunden später als geplant am Endziel ankommt oder man nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Annullieru­ng informiert wurde. Die Höhe der Entschädig­ung liegt zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugentfer­nung. Bei Überbuchun­g hat man ebenso Anspruch auf Betreuung, Entschädig­ung nach Entfernung und Weiterbefö­rderung. Nicht zahlen müssen Airlines bei außergewöh­nlichen Umständen wie Naturkatas­trophen. Musterbrie­fe und Hilfe bietet die Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte. Kostenlos und provisions­frei!

Nähere Infos: apf.gv.at

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