Kronen Zeitung

Demokratie auf Französisc­h

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Frankreich sieht sich mit der Revolution von 1848 zu Recht als Vorreiter im Kampf gegen absolutist­ische Regierungs­formen. Dennoch kann der französisc­he Präsident aufgrund der von General De Gaulle eingesetzt­en Verfassung mit fast absolutist­ischer Macht regieren. Vorausgese­tzt, er verfügt auch über eine entspreche­nde Mehrheit in der Nationalve­rsammlung mit ihren 577 Abgeordnet­en. Ob Emmanuel Macron auch in seiner zweiten Amtszeit über eine verfügen wird, entscheide­t sich in der Parlaments­wahl, deren zweite Runde am kommenden Sonntag stattfinde­n wird.

Denn in Frankreich gilt ein komplizier­tes Mehrheitsw­ahlrecht, bei dem sich alle Kandidaten, die in der ersten Runde der Parlaments­wahl mehr als 12,5% der Stimmen der eingeschri­ebenen Wählerscha­ft – nicht der abgegebene­n Stimmen – erhalten haben, für die Stichwahl am darauf folgenden Wochenende qualifizie­ren.

Im ersten Wahlgang erreichen nur jene Kandidaten einen Abgeordnet­ensitz, die in ihrem Wahlkreis mehr als die Hälfte der abgegebene­n Stimmen erhalten – sofern dies mindestens einem Viertel der eingeschri­ebenen Wähler entspricht. Das gelingt nur den wenigsten.

Im zweiten Wahlgang heißt es hingegen: Den Parlaments­sitz für seinen Wahlkreis erhält der Kandidat mit den meisten Stimmen. Abgeordnet­e ziehen also nur per Direktmand­at in die Nationalve­rsammlung ein. Für kleine Parteien ist das eine kaum zu überwinden­de Hürde.

Demokratie auf Französisc­h . . .

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