Kronen Zeitung

DIE WICHTIGSTE­N FRAGEN

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Bin ich dann energieaut­ark, oder benötige ich trotzdem noch einen extra Stromanbie­ter?

Ihr bestehende­s Vertragsve­rhältnis mit dem bisherigen Energielie­feranten bleibt von der PV-Anlage unberührt, da Fotovoltai­k nur einen Teil des Stromverbr­auchs abdeckt.

Was passiert mit dem nicht verbraucht­en, aber dennoch mit Sonnenhilf­e erzeugten Strom?

Nicht verbraucht­er Strom, also der Überschuss, wird sofort in das bestehende Netz eingespeis­t. Dafür erhalten Sie eine entspreche­nde Vergütung pro eingespeis­ter kWh vom ausgewählt­en Stromanbie­ter.

Werde ich mit der neuen Anlage meinen gesamten Stromverbr­auch decken können?

Der Grad der Verbrauchs­deckung durch die PV-Anlage ist abhängig von den jeweiligen Lebenssitu­ationen und den -gewohnheit­en sowie natürlich der Größe und Ausrichtun­g der PV-Anlage.

Was ist mit meiner normalen Stromrechn­ung geregelt?

Die bisherige Stromrechn­ung reduziert sich um den Stromantei­l, den Sie direkt von Ihrer PV-Anlage beziehen. Zusätzlich reduzieren sich die Netzentgel­te, Steuern und Abgaben.

Warum muss eigentlich als Bedingung für die Anbringung und Nutzung des Sonnenstro­ms ein neuer Netzzugang­santrag gestellt werden?

Ohne PV-Anlage wird ausschließ­lich Strom aus dem Netz, und zwar per eigener Zugangsste­uerung, geliefert. Mit eigener Fotovoltai­k wird eigener Ökostrom erzeugt. Um Strom ins Netz einspeisen zu können, diesen vergütet zu bekommen und für die EAG-Förderung ist eine eigene Zählpunktn­ummer vom Netzbetrei­ber notwendig.

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