DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
Bin ich dann energieautark, oder benötige ich trotzdem noch einen extra Stromanbieter?
Ihr bestehendes Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Energielieferanten bleibt von der PV-Anlage unberührt, da Fotovoltaik nur einen Teil des Stromverbrauchs abdeckt.
Was passiert mit dem nicht verbrauchten, aber dennoch mit Sonnenhilfe erzeugten Strom?
Nicht verbrauchter Strom, also der Überschuss, wird sofort in das bestehende Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie eine entsprechende Vergütung pro eingespeister kWh vom ausgewählten Stromanbieter.
Werde ich mit der neuen Anlage meinen gesamten Stromverbrauch decken können?
Der Grad der Verbrauchsdeckung durch die PV-Anlage ist abhängig von den jeweiligen Lebenssituationen und den -gewohnheiten sowie natürlich der Größe und Ausrichtung der PV-Anlage.
Was ist mit meiner normalen Stromrechnung geregelt?
Die bisherige Stromrechnung reduziert sich um den Stromanteil, den Sie direkt von Ihrer PV-Anlage beziehen. Zusätzlich reduzieren sich die Netzentgelte, Steuern und Abgaben.
Warum muss eigentlich als Bedingung für die Anbringung und Nutzung des Sonnenstroms ein neuer Netzzugangsantrag gestellt werden?
Ohne PV-Anlage wird ausschließlich Strom aus dem Netz, und zwar per eigener Zugangssteuerung, geliefert. Mit eigener Fotovoltaik wird eigener Ökostrom erzeugt. Um Strom ins Netz einspeisen zu können, diesen vergütet zu bekommen und für die EAG-Förderung ist eine eigene Zählpunktnummer vom Netzbetreiber notwendig.