Kronen Zeitung

Strafen gleich im Ausland bezahlen

- EM

Wer im Urlaub nicht böse überrascht werden will, sollte sich über die Verkehrsbe­stimmungen des Reiselande­s informiere­n, da teils hohe Geldstrafe­n,

Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitse­ntzug drohen. Öamtc-Juristin Verena Pronebner erklärt eine einfache Strategie, um sich vor vielen Problemen zu schützen: „Was in der Heimat beim Fahren tabu ist, sollte es auch im Ausland sein.“

Bekommt man im Urlaub eine Strafe, ist es generell am effiziente­sten und billigsten, wenn man gleich vor Ort bezahlt. Offene Forderunge­n aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweis­e eingetrieb­en werden. Daher sollten ausländisc­he Strafzette­l keinesfall­s ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinr­eise in das Urlaubslan­d ist die Einforderu­ng des Geldbetrag­es möglich.

Sämtliche Verkehrsbe­stimmungen im jeweiligen Reiseland finden sich in der Online-Info des Mobilitäts­clubs: www.oeamtc.at/laenderinf­o.

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