Rasern geht’s an den Kragen
Im Kampf gegen Verkehrsrowdys passierte am Mittwoch ein weiteres Maßnahmenpaket den Ministerrat. Dieses sieht etwa die Stilllegung sowie Beschlagnahmung von Boliden vor.
Mit diesem Paket setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Wer Leib und Leben anderer gefährdet, hat auf unseren Straßen nichts verloren.
ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger
Die Regierung schraubt weiter an der Straßenverkehrsordnung. Um der berüchtigten Road-Runner-Szene einen wirksamen Riegel vorzuschieben, wurden bereits zwei Maßnahmen gesetzt: Die empfindliche Erhöhung der Verkehrsstrafen und die Möglichkeit, schneller Führerscheine einzukassieren. Am Mittwoch passierte Teil drei des Pakets den Ministerrat. Und die vorgesehenen Sanktionen würden wohl jedem Autofreak das Herz zerreißen. Denn was die Spatzen schon seit Monaten von den Dächern pfeifen, wird demnächst in ein Gesetz gegossen: Unverbesserlichen Rasern und Möchtegern-Rennfahrern droht die Stilllegung und im schlimmsten Fall die Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge! Das entsprechende Gesetz soll demnächst in Begutachtung geschickt und noch heuer beschlossen werden: „Damit sorgen wir für ein wirkungsvolles Vorgehen der Exekutive gegen Verkehrsrowdys – bis hin zur Beschlagnahmung von den Autos von Unbelehrbaren“, so ÖVPVerkehrssprecher Andreas Ottenschläger. Ins Visier rücken dabei vor allem echte Hochgeschwindigkeitsdelikte
bzw. „rennmäßiges Verhalten“im Straßenverkehr.
Schrägparken bleibt, klare Regeln gegenüber Radlern
Ebenfalls in dem Paket enthalten sind klare Abstandsregeln beim Überholen von Radfahrern: Auf Überlandstraßen 2 Meter, in Städten und Gemeindestraßen 1,5 Meter, in engen Gassen bis 30 km/h dürfen Radfahrer jederzeit überholt werden, wenn keine Gefahr besteht.
Und: Den jüngsten Diskussionen um ein Verbot von Schrägparken (wenn Autos über Gehsteigkanten ragen) wurde ebenfalls eine Absage erteilt.