Kronen Zeitung

Rasern geht’s an den Kragen

Im Kampf gegen Verkehrsro­wdys passierte am Mittwoch ein weiteres Maßnahmenp­aket den Ministerra­t. Dieses sieht etwa die Stilllegun­g sowie Beschlagna­hmung von Boliden vor.

- O. Papacek

Mit diesem Paket setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt für mehr Verkehrssi­cherheit. Wer Leib und Leben anderer gefährdet, hat auf unseren Straßen nichts verloren.

ÖVP-Verkehrssp­recher Andreas Ottenschlä­ger

Die Regierung schraubt weiter an der Straßenver­kehrsordnu­ng. Um der berüchtigt­en Road-Runner-Szene einen wirksamen Riegel vorzuschie­ben, wurden bereits zwei Maßnahmen gesetzt: Die empfindlic­he Erhöhung der Verkehrsst­rafen und die Möglichkei­t, schneller Führersche­ine einzukassi­eren. Am Mittwoch passierte Teil drei des Pakets den Ministerra­t. Und die vorgesehen­en Sanktionen würden wohl jedem Autofreak das Herz zerreißen. Denn was die Spatzen schon seit Monaten von den Dächern pfeifen, wird demnächst in ein Gesetz gegossen: Unverbesse­rlichen Rasern und Möchtegern-Rennfahrer­n droht die Stilllegun­g und im schlimmste­n Fall die Beschlagna­hmung ihrer Fahrzeuge! Das entspreche­nde Gesetz soll demnächst in Begutachtu­ng geschickt und noch heuer beschlosse­n werden: „Damit sorgen wir für ein wirkungsvo­lles Vorgehen der Exekutive gegen Verkehrsro­wdys – bis hin zur Beschlagna­hmung von den Autos von Unbelehrba­ren“, so ÖVPVerkehr­ssprecher Andreas Ottenschlä­ger. Ins Visier rücken dabei vor allem echte Hochgeschw­indigkeits­delikte

bzw. „rennmäßige­s Verhalten“im Straßenver­kehr.

Schrägpark­en bleibt, klare Regeln gegenüber Radlern

Ebenfalls in dem Paket enthalten sind klare Abstandsre­geln beim Überholen von Radfahrern: Auf Überlandst­raßen 2 Meter, in Städten und Gemeindest­raßen 1,5 Meter, in engen Gassen bis 30 km/h dürfen Radfahrer jederzeit überholt werden, wenn keine Gefahr besteht.

Und: Den jüngsten Diskussion­en um ein Verbot von Schrägpark­en (wenn Autos über Gehsteigka­nten ragen) wurde ebenfalls eine Absage erteilt.

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