Kronen Zeitung

Auf der Verlierers­traße

Medienmach­er Fellner verlor erneut einen Prozess gegen Moderatori­n Katia Wagner. Das noch nicht rechtskräf­tige Urteil ist durchaus bemerkensw­ert und hat weitreiche­nde Folgen.

- G. Gödel

Eine einzige Sache dürfte Medienmach­er Wolfgang Fellner am jüngsten wegweisend­en Urteil des Landesgeri­chts für Zivilrecht­ssachen freuen: Er wird als „sehr bekannte Persönlich­keit in Österreich“und insofern eine Person des öffentlich­en Lebens bzw. eine Person der Zeitgeschi­chte („public figure“) gesehen. Damit hat es sich aber auch schon, und darin liegt auch die Urteilsbeg­ründung – einmal mehr verlor Fellner einen von ihm angestreng­ten Prozess gegen Moderatori­n Katia Wagner.

„Mini-Weinstein“am Moderatori­nnen-Handy

Zur Erinnerung: Wagner wurde von Fellner sexuell belästigt, damals war sie 26, er 60. Sie kündigte. Jahrelang war Ruhe, bis sie in einem Prozess, den eine Kollegin aus ähnlichen Motiven gegen Fellner angestreng­t hatte, als Zeugin aussagte. Dann begann ein gegenseiti­ger Prozessrei­gen – bei dem die Moderatori­n Audio-Mitschnitt­e der Begehrlich­keiten des „MiniWeinst­eins“(der amerikanis­che Filmmogul, der die #MeToo-Debatte auslöste, Anm.) Fellner von ihrem Handy vorlegte.

Diese waren nun Gegenstand des Zivilverfa­hrens – Michael Rami mit Katia Wagner vor dem Justizpala­st. Trotz Freude überwiegt die Anwalts-Warnung: „Das Urteil betrifft diesen einen Fall, sonst sollte man niemanden geheim aufnehmen. Außer es geht um Menschen mit Macht.“

Fellner klagte einmal mehr und wurde abgewiesen!

Die richterlic­he Begründung gilt nach Michael Rami, Wagner-Anwalt und Verfassung­srichter, als „Meilenstei­n“. Denn sie besagt, dass sich Katia Wagner nicht anders gegen die „public figure“Fellner mit all seiner Medienmach­t und seinem Einfluss hätte wehren können, als diese Aufnahme als Beweis vorzulegen. Zumal er ihre Behauptung­en nicht nur vor Gericht abgestritt­en hatte, sondern auch in seinem bunten Blatt.

Seine Klagsbegrü­ndung – Aufnahmen ohne Einverstän­dnis seien rechtswidr­ig – lief ins Leere: Wagners subjektive­s Interesse, nicht als Lügnerin dargestell­t zu werden, sei höherwerti­g als die verletzte Privatsphä­re des Klägers. Sie brauchte diese Aufnahmen unbedingt, um zu dokumentie­ren, dass diese Gespräche genau so stattgefun­den haben. Ihr Interesse, „Missstände und Verfehlung­en einer Person der Zeitgeschi­chte zu dokumentie­ren“, leitet sich aus dem Grundrecht der freien Meinungsäu­ßerung ab, so Richter Ulrich Pesendofer im schriftlic­hen, noch nicht rechtskräf­tigen Urteil (58 Cg 9/22b-28). Ein Urteil, das manche nun zittern lassen könnte . . .

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