ÜBER IHRE RECHTE
Muss man überfüllte Züge mangels Reservierung verlassen, hat man Anspruch auf die Beförderung mit einem anderen Zug in der Geltungsdauer der Fahrkarte. Bei zuggebundenen Tickets (z. B. Sparschiene) ist die Zugbindung aufzuheben. Bei Verspätungen ab 60 Minuten gibt es mit Reservierung oder zuggebundenem Ticket Entschädigung. Bei Standardtickets ist das rechtlich unklar, da diese für keine bestimmte Verbindung gelten. Die Agentur für Passagierund Fahrgastrechte rät, an Feiertagen oder Wochenenden zu reservieren. Mehr Infos: krone.at