Kronen Zeitung

ÜBER IHRE RECHTE

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Muss man überfüllte Züge mangels Reservieru­ng verlassen, hat man Anspruch auf die Beförderun­g mit einem anderen Zug in der Geltungsda­uer der Fahrkarte. Bei zuggebunde­nen Tickets (z. B. Sparschien­e) ist die Zugbindung aufzuheben. Bei Verspätung­en ab 60 Minuten gibt es mit Reservieru­ng oder zuggebunde­nem Ticket Entschädig­ung. Bei Standardti­ckets ist das rechtlich unklar, da diese für keine bestimmte Verbindung gelten. Die Agentur für Passagieru­nd Fahrgastre­chte rät, an Feiertagen oder Wochenende­n zu reserviere­n. Mehr Infos: krone.at

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