Kronen Zeitung

Japanische­r Staat muss nicht zahlen

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Die Opfer der Atomkatast­rophe von Fukushima haben keinen Anspruch auf Schadeners­atz durch den japanische­n Staat. Das urteilte jetzt das Oberste Gericht in einem Präzedenzf­all. Es ist das erste letztinsta­nzliche Urteil in einer Reihe von ähnlichen Rechtsfäll­en. Demnach muss Japans Regierung keine Zahlungen an Menschen leisten, deren Lebensgrun­dlage durch das vom Tsunami ausgelöste Reaktor-Unglück vor über zehn Jahren zerstört wurde. Alle Rechtswege seien ausgeschöp­ft!

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