Kronen Zeitung

Unerträgli­che Gesetzeslü­cke

- Dipl.-Päd. Günther Kraftschik, per E-Mail

Verurteilt­e pädophile Straftäter dürfen nach getilgter Strafe Feriencamp­s und Ausflüge für Kinder problemlos anbieten! Anstatt gesetzlich­en Schutz für Kinder durch ein diesbezügl­iches Berufsverb­ot zu gewähren, wird diesen Personen sogar gesetzlich­er Schutz zuteil, nicht öffentlich genannt werden zu können! Diese Tatsache ist mehr als erschrecke­nd, und man stellt sich die Frage, wohin hat man bisher vonseiten der Politik geschaut, wenn diese skandalöse Lücke bisher nicht entdeckt wurde. Hat sie wegoder zugeschaut? Egal, denn Wegschauen ist eine miese Art des Zuschauens!

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