Unerträgliche Gesetzeslücke
Verurteilte pädophile Straftäter dürfen nach getilgter Strafe Feriencamps und Ausflüge für Kinder problemlos anbieten! Anstatt gesetzlichen Schutz für Kinder durch ein diesbezügliches Berufsverbot zu gewähren, wird diesen Personen sogar gesetzlicher Schutz zuteil, nicht öffentlich genannt werden zu können! Diese Tatsache ist mehr als erschreckend, und man stellt sich die Frage, wohin hat man bisher vonseiten der Politik geschaut, wenn diese skandalöse Lücke bisher nicht entdeckt wurde. Hat sie wegoder zugeschaut? Egal, denn Wegschauen ist eine miese Art des Zuschauens!