Betriebskosten
„Ich möchte gerne wissen, wie hoch die Betriebskosten für meine Wohnung sind. Wie komme ich zu diesen Daten?“
Bald ist es so weit: Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltungen müssen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni für das vorangegangene Jahr an einer geeigneten Stelle des Hauses zur Einsicht auflegen und den Mietern Einsicht in die Belege ermöglichen. Die Belegeinsicht muss nicht im Haus gewährt werden, sie kann auch bei der Hausverwaltung stattfinden. Über Verlangen der Mieter sind Belegkopien gegen Kostenersatz anzufertigen.