Kronen Zeitung

DATEN & FAKTEN

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⧁ Das Diplomstud­ium der Rechtswiss­enschaften besteht aus drei Abschnitte­n. Der Abschluss ist der Magistergr­ad, der mit Mag. jur. abgekürzt wird.

⧁ Zuerst Einführung­sabschnitt mitsamt Studienein­gangsund Orientieru­ngsphase. Danach folgt der judizielle und zuletzt der staatswiss­enschaftli­che Abschnitt.

⧁ Absolvente­n des Studiums wird die Möglichkei­t geboten, ihre Kenntnisse in die Praxis („Gerichtsja­hr“) umzusetzen.

⧁ Grundvorau­ssetzung für den Antritt zu der Rechtsanwa­ltsprüfung ist Praxis von drei Jahren, wobei mindestens sieben Monate bei Gericht oder einer Staatsanwa­ltschaft und mindestens zwei Jahre bei einem Rechtsanwa­lt zu verbringen sind.

⧁ In ganz Österreich gibt es derzeit laut Kammer an die 7000 Anwälte.

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Justitia gilt als das Symbol für Gerechtigk­eit und Rechtspfle­ge.

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