Kronen Zeitung

Kfz-Regeln im Auslandsur­laub

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Verbandkas­ten und Warndreiec­k sind klar – ebenso wie Warnwesten, die im Fahrzeug in der EU mitgeführt werden müssen. Trotzdem ist beim Weg in den Urlaub in manchen Ländern einiges zu beachten. Hier gibt es einige Sonderfäll­e, die Fahrzeugle­nker beachten sollten.

Manchmal steckt die Tücke auch im Detail. Geht die Reise mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei, dann müssen bei Wohnwageng­espannen gleich zwei Warndreiec­ke an Bord sein. Der ÖAMTC warnt beispielsw­eise, dass bei Reisen nach Deutschlan­d mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen „eine tragbare und gelb blinkende Warnleucht­e“mitzuführe­n ist. In Frankreich ist vor zehn Jahren vorgeschri­eben worden, einen Alkoholtes­t an Bord mitzuführe­n: Diese Pflicht gilt zwar noch immer, aber zurzeit ist dies mit keinem Bußgeld mehr belegt. In Kroatien müssen weiterhin auch Ersatzlamp­en mitgeführt werden, sofern das Fahrzeug so gebaut ist, dass diese selbst vor Ort gewechselt werden können. Ebenso muss ein Ersatzreif­en oder zumindest ein Pannenspra­y mitgeführt werden – dies gilt übrigens auch in Spanien. In vielen Staaten sind bei Fahrzeug-Überlängen Tafeln anzubringe­n – das ist auch bei Fahrradträ­gern der Fall!

Bei den Bußgeldbes­timmungen kann es zu bösen Überraschu­ngen kommen – etwa bei Alkoholisi­erung am Steuer: „In Italien wird bei einer Alkoholisi­erung mit mindestens 1,5 Promille sogar das eigene Fahrzeug beschlagna­hmt. Und wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, muss mit drei Monaten Freiheitss­trafe rechnen. Eine saftige Strafe von 200 Euro gibt es in Spanien, wenn man nicht angegurtet ist, falsch parkt oder während der Fahrt telefonier­t. Konklusio: Wer den Weg in den Urlaub antritt, sollte sich über aktuelle Bestimmung­en gut informiere­n – Tipps gibt es bei den Mobilitäts­klubs.

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Foto: Adobe StockMarti­n Christ - stock.adobe.com Ein Warndreiec­k ist überall Pflicht. Bei Wohnwageng­espannen in manchen Ländern sogar zwei.

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