Kfz-Regeln im Auslandsurlaub
Verbandkasten und Warndreieck sind klar – ebenso wie Warnwesten, die im Fahrzeug in der EU mitgeführt werden müssen. Trotzdem ist beim Weg in den Urlaub in manchen Ländern einiges zu beachten. Hier gibt es einige Sonderfälle, die Fahrzeuglenker beachten sollten.
Manchmal steckt die Tücke auch im Detail. Geht die Reise mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei, dann müssen bei Wohnwagengespannen gleich zwei Warndreiecke an Bord sein. Der ÖAMTC warnt beispielsweise, dass bei Reisen nach Deutschland mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen „eine tragbare und gelb blinkende Warnleuchte“mitzuführen ist. In Frankreich ist vor zehn Jahren vorgeschrieben worden, einen Alkoholtest an Bord mitzuführen: Diese Pflicht gilt zwar noch immer, aber zurzeit ist dies mit keinem Bußgeld mehr belegt. In Kroatien müssen weiterhin auch Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Fahrzeug so gebaut ist, dass diese selbst vor Ort gewechselt werden können. Ebenso muss ein Ersatzreifen oder zumindest ein Pannenspray mitgeführt werden – dies gilt übrigens auch in Spanien. In vielen Staaten sind bei Fahrzeug-Überlängen Tafeln anzubringen – das ist auch bei Fahrradträgern der Fall!
Bei den Bußgeldbestimmungen kann es zu bösen Überraschungen kommen – etwa bei Alkoholisierung am Steuer: „In Italien wird bei einer Alkoholisierung mit mindestens 1,5 Promille sogar das eigene Fahrzeug beschlagnahmt. Und wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, muss mit drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Eine saftige Strafe von 200 Euro gibt es in Spanien, wenn man nicht angegurtet ist, falsch parkt oder während der Fahrt telefoniert. Konklusio: Wer den Weg in den Urlaub antritt, sollte sich über aktuelle Bestimmungen gut informieren – Tipps gibt es bei den Mobilitätsklubs.