Kronen Zeitung

DRILL-SERGEANT

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Dass ein Auslandsei­nsatz für Berufssold­aten keine Kinderjaus­e ist, konzidiert der Staatsanwa­lt. Dass aber Auszubilde­nde vom Stabswacht­smeister verbal erniedrigt, mit Märschen als Strafaktio­nen gequält und verängstig­t werden, heißt Amtsmissbr­auch und bringt 1 Jahr bedingte Haft für den „Drill-Sergeant“. Nicht rechtskräf­tig.

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