Kronen Zeitung

Sommer-Party in der Wohnung

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Laue Sommeraben­de im Freien – nach gefühlt unzähligen Lockdowns freut man sich über die derzeitige­n Lockerunge­n bei den Kontaktbes­chränkunge­n, kann endlich wieder Freunde treffen. Dies in einem vertrauten Rahmen auf Terrasse oder Balkon zu Hause ist derzeit besonders beliebt. Hier lässt es sich in kleinem Rahmen nahezu familiär feiern und die Kosten halten sich auch in Grenzen.

Man sollte jedoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, denn die könnten sich über laute Musik und fröhliches Gelächter beschweren. Zum Schluss beendet womöglich die Polizei die Party. Aber wie viel Lärm dürfen Mieter machen?

Nachtruhe ab 22 U hr i nM ehrfamilie­nhäusern

Tipp der Mieterhilf­e: Eigentlich hat in Mehrfamili­enhäusern ab 22 Uhr Nachtruhe zu herrschen. Wenn es rundherum ruhig wird, sollte auch der Lärm in der eigenen Wohnung oder der Terrasse reduziert werden. Wenn es nicht zur Regel wird und jedes Wochenende laut gefeiert wird, sollte ein geselliger Abend ab und zu von den Nachbarn toleriert werden.

Informiere­n Sie Ihre Nachbarn rechtzeiti­g über ihr Vorhaben oder laden Sie diese zu sich ein. Dadurch schaffen Sie womöglich etwas mehr Verständni­s und Toleranz für Ihre Party.

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