Bub wartet auf Spezialplatz
Der Jahresbericht der Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaft zeichnet ein dramatisches Bild. Eines der Themen: die unzureichende Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Ein Kapitel des neu erschienenen Jahresberichts der Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaft Wien widmet sich dem Thema Wohngemeinschaften und Krisenzentren in Wien. Rund 2000 junge Menschen bis 21 Jahre werden in der Stadt von der Kinder- und Jugendhilfe in Einrichtungen betreut.
Emanuel (9) musste zurück ins Krisenzentrum
Sie können aus verschiedensten Gründen (z. B.Vernachlässigung) nicht bei ihren Familien leben. Die Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaft hat als unabhängige Kontrollstelle die Aufgabe, präventive Maßnahmen zu setzen und bei
Missständen einzuschreiten. 2021 geschah dies etwa aufgrund problematischer Zustände in den Krisenzentren und der prekären Personalsituation in Wohngemeinschaften.
Ein Beispiel aus dem Bericht: Emanuel (9) wurde von seiner WG ins Krisenzentrum zurückgebracht. Aufgrund zahlreicher Impulsdurchbrüche brachte er andere Kinder in Gefahr, die Betreuer waren mit ihm überfordert. Seit sechs Monaten wartet der Bub auf einen Spezialplatz. Bis dieser gefunden ist, wird er neben einer entwicklungsverzögerten Dreijährigen und einem 14-Jährigen, der in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, mitbetreut.
Bericht: „Krisenarbeit muss neu gedacht werden“
„In Einzelfällen können durch Interventionen Verbesserungen erreicht werden, doch es braucht einen grundlegenden Systemwandel. Die Krisenarbeit muss neu gedacht und dem Bedarf der Kinder und deren Familien angepasst werden“, fordert die Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaft.