Kronen Zeitung

Eine Frage des Gewissens

- CHRISTIAN HAUENSTEIN christian.hauenstein@kronenzeit­ung.at

„Wer eine Schwangers­chaft abbricht, ist mit Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen.“Dieser Satz steht wörtlich in Paragraf 218 des deutschen Strafgeset­zbuches. Ein Versuch der FDP, diese Bestimmung zu streichen, ist erst im vergangene­n Jahr gescheiter­t. Abtreibung­en sind in Deutschlan­d also bis heute verboten. Die Deutschen behelfen sich mit einer Ausnahmere­gelung, die etwa nach einer verpflicht­enden Beratung einen Schwangers­chaftsabbr­uch etwa aufgrund von sozialen, medizinisc­hen oder kriminolog­ischen Indikation­en straffrei stellt – rechtswidr­ig bleibt es aber in jedem Fall.

Man muss also nicht bis in die USA blicken, um zu erkennen, wie moralisch aufgeladen dieses Thema in weiten Kreisen ist. Für viele ist es eine Gewissensf­rage.

In den USA ist die Debatte besonders aufgeheizt, weil mehr als 40% der Amerikaner sich selbst als evangelika­le Christen bezeichnen, die eine wortwörtli­che Auslegung der Bibel und eine unmittelba­re, von Erweckungs­erlebnisse­n geprägte Beziehung zu Jesus vertreten. Diese Menschen sind der Meinung, dass die Gesellscha­ft in den Abgrund der Hölle stürzten würde, sollten sich die USA von Gott abwenden. Das „Wort Gottes“ist damit Gesetz, und wer dagegen verstößt, gehört bestraft. Ein Gesetz, das Abtreibung­en bis zur eigenständ­igen Lebensfähi­gkeit des Fötus, also bis zur 24. Schwangers­chaftswoch­e, erlaubt, wie das in den USA bisher war, ist für diese Menschen schlicht „des Teufels“.

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