Eine Frage des Gewissens
„Wer eine Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen.“Dieser Satz steht wörtlich in Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuches. Ein Versuch der FDP, diese Bestimmung zu streichen, ist erst im vergangenen Jahr gescheitert. Abtreibungen sind in Deutschland also bis heute verboten. Die Deutschen behelfen sich mit einer Ausnahmeregelung, die etwa nach einer verpflichtenden Beratung einen Schwangerschaftsabbruch etwa aufgrund von sozialen, medizinischen oder kriminologischen Indikationen straffrei stellt – rechtswidrig bleibt es aber in jedem Fall.
Man muss also nicht bis in die USA blicken, um zu erkennen, wie moralisch aufgeladen dieses Thema in weiten Kreisen ist. Für viele ist es eine Gewissensfrage.
In den USA ist die Debatte besonders aufgeheizt, weil mehr als 40% der Amerikaner sich selbst als evangelikale Christen bezeichnen, die eine wortwörtliche Auslegung der Bibel und eine unmittelbare, von Erweckungserlebnissen geprägte Beziehung zu Jesus vertreten. Diese Menschen sind der Meinung, dass die Gesellschaft in den Abgrund der Hölle stürzten würde, sollten sich die USA von Gott abwenden. Das „Wort Gottes“ist damit Gesetz, und wer dagegen verstößt, gehört bestraft. Ein Gesetz, das Abtreibungen bis zur eigenständigen Lebensfähigkeit des Fötus, also bis zur 24. Schwangerschaftswoche, erlaubt, wie das in den USA bisher war, ist für diese Menschen schlicht „des Teufels“.