Erster Gerichtserfolg für entlassene Wiener Lehrerin
Als vermeintliche Maßnahmengegnerin wurde Judith H. von der Bildungsdirektion gekündigt. Seither lebt sie von Ersparnissen.
Zwei Jahre vor ihrer Pensionierung wurde die Liesinger Lehrerin Judith H. als Maßnahmenverweigerin und Maskengegnerin abgestempelt und von der Bildungsdirektion gekündigt – die „Krone“berichtete. Also legte sie Berufung ein. Bis die Urteile fallen, ist sie aber von Bezugsquellen, wie Sozialhilfe, ausgeschlossen.
Im ersten von drei laufenden Verfahren in der Causa bekam H. vom Verwaltungsgericht nun recht. Im Urteil wird festgehalten, dass die Bildungsdirektion über die Definitivstellung des Vertrages der Pädagogin entscheiden muss. H. galt laut ihrem Dienstgeber bis dato nur als „provisorisch pragmatisierte Beamtin“, wogegen die Lehrerin, die 28 Jahre lang an Wiener Mittelschulen tätig war, berief. Das Urteil hat Folgewirkung auf die beiden noch ausstehenden Verfahren, denn im Falle einer Pragmatisierung wäre ein Disziplinarverfahren anstelle einer Kündigung vorgesehen.
Die Bildungsdirektion hat eine außerordentliche Revision erhoben. Das Warten geht für H. also weiter. Auch auf das Geld, denn nach wie vor bekommt sie keine Sozialleistungen. Aber: „Ich gebe nicht klein bei“, betont sie.
Ich habe das Gefühl, dass ich ausgehungert werden soll. Die Ersparnisse sind fast aufgebraucht, aber ich gebe nicht klein bei.
Judith H. will weiterkämpfen