7-Jähriger darf doch bleiben
Bub sollte Sonntag abgeschoben werden: Es gibt neue Prüfung
Eine herzzerreißende Geschichte findet ein vorläufiges Happy End. Der 7jährige Noe aus Georgien sollte heute abgeschoben werden. Bestens integriert, herausragender Schüler. Spricht perfekt Deutsch. Freunde und Bekannte der Familie sprechen von ihm in höchsten Tönen.
Seine Mutter habe Auflagen nicht erfüllt, so die Begründung. Dann gab es neue Prüfungen. Der Bub darf doch bleiben. Weitere Prüfungen stehen an. Es ist eine Art zweiter Fall Tina. Die Abschiebung der damals Zwölfjährigen samt 6jähriger Schwester und Mutter war rechtswidrig. „Das hat offenbar ein Umdenken verursacht“, zeigt sich Wilfried Embacher, damals wie aktuell der Anwalt, erfreut. „Bei einem 7Jährigen sind eineinhalb Jahre als Schüler sehr viel. Er spricht nur Deutsch. Ich gehe davon aus, dass es für den Buben und seine Mutter gut ausgeht.“Mit seiner Integration und seinen Leistungen könne man nicht von Kindswohl sprechen, wenn er abgeschoben wird. Mittlerweile werde zwischen Kind und Elternteil unterschieden. Das sei auch ein wichtiger Schritt, sagt Embacher.