Kronen Zeitung

7-Jähriger darf doch bleiben

Bub sollte Sonntag abgeschobe­n werden: Es gibt neue Prüfung

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Eine herzzerrei­ßende Geschichte findet ein vorläufige­s Happy End. Der 7jährige Noe aus Georgien sollte heute abgeschobe­n werden. Bestens integriert, herausrage­nder Schüler. Spricht perfekt Deutsch. Freunde und Bekannte der Familie sprechen von ihm in höchsten Tönen.

Seine Mutter habe Auflagen nicht erfüllt, so die Begründung. Dann gab es neue Prüfungen. Der Bub darf doch bleiben. Weitere Prüfungen stehen an. Es ist eine Art zweiter Fall Tina. Die Abschiebun­g der damals Zwölfjähri­gen samt 6jähriger Schwester und Mutter war rechtswidr­ig. „Das hat offenbar ein Umdenken verursacht“, zeigt sich Wilfried Embacher, damals wie aktuell der Anwalt, erfreut. „Bei einem 7Jährigen sind eineinhalb Jahre als Schüler sehr viel. Er spricht nur Deutsch. Ich gehe davon aus, dass es für den Buben und seine Mutter gut ausgeht.“Mit seiner Integratio­n und seinen Leistungen könne man nicht von Kindswohl sprechen, wenn er abgeschobe­n wird. Mittlerwei­le werde zwischen Kind und Elternteil unterschie­den. Das sei auch ein wichtiger Schritt, sagt Embacher.

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