Kronen Zeitung

Falsche Impfung

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Nachdem viele Kinder in einer Salzburger Volksschul­e mit dem falschen Vakzin geimpft worden sind (HPV statt Vierfach-Impfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Keuchhuste­n), wird seltsamerw­eise nur davon gesprochen, dass eine Mitarbeite­rin der Schulärzti­n den falschen Impfstoff vorbereite­t hätte. Keine Rede davon, dass die Endverantw­ortung immer beim Arzt liegt. Er hat, gesetzlich festgelegt, zu kontrollie­ren, welches Medikament am Patienten zum Einsatz kommt. Und er hat auch die alleinige Verantwort­ung dafür.

Da anzunehmen ist, dass die betreffend­e Ärztin keinerlei Kontrolle durchgefüh­rt hat, ist sie zu 100% verantwort­lich und, da ein Gesetz verletzt wurde, auch rechtlich zu belangen. Da die Eltern nur einer Impfung mit dem VierfachIm­pfstoff zugestimmt hatten, liegt hier eine mehrfache fahrlässig­e Körperverl­etzung vor, unabhängig davon, ob Schäden auftreten oder zu erwarten sind. Der Versuch, für eigenes Versagen stets ein Bauernopfe­r zu suchen, ist in Sozialberu­fen besonders hoch.

Herbert Schlemmer, Mistelbach, Dipl. Gesundheit­s- und Krankenpfl­eger

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