„Null Toleranz“: Verbotsgesetz wird adaptiert und verschärft
Wiederbetätigung: Amtsträger verlieren den Job. Posten aus dem Ausland wird strafbar. Verharmlosung generell verboten.
Ein Bundesheersoldat, der in einer SS-Uniform posierte, sorgte neulich für Fassungslosigkeit. Und für zusätzliche Dynamik beim Bestreben, das Verbotsgesetz zu adaptieren. Denn es gab keine Möglichkeit, den Soldaten zu entlassen. Gestern präsentierten die zuständigen Ministerinnen Alma Zadić (Grüne/Justiz) und Karoline Edtstadler (ÖVP/Verfassung) die Version des Gesetzes. Nun verlieren Amtsträger bei Verurteilung automatisch den Job.
Eine Arbeitsgruppe (Experten u. a. aus dem Innenministerium, Rechtsprofessoren, Historiker, Kultusgemeinde, Dokumentationsarchiv etc.) ist seit Monaten daran, das Gesetz aus 1947 für aktuelle Gegebenheiten tauglicher zu machen.
Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit: Wer aus dem Ausland Verbotenes und in Österreich Abrufbares postet, soll belangt werden können; auch NSDevotionalien können nun eingezogen werden, auch wenn sie nicht im Kontext von Wiederbetätigung stehen; Verboten werden auch Aktionen wie das Tragen von Judensternen etwa bei den Corona-Demos. Denn aus dem Begriff gröbliche Verharmlosung wird das „gröblich“herausgestrichen. Mit den Worten „null Toleranz“begleiteten die Ministerinnen ihre Präsentation. Bei Ersttätern hingegen soll eine Diversion möglich sein.
Edtstadler: „Manchmal wirkt ein Rundgang durch Mauthausen mehr als eine harte Strafe.“