Kronen Zeitung

„Null Toleranz“: Verbotsges­etz wird adaptiert und verschärft

Wiederbetä­tigung: Amtsträger verlieren den Job. Posten aus dem Ausland wird strafbar. Verharmlos­ung generell verboten.

- EV

Ein Bundesheer­soldat, der in einer SS-Uniform posierte, sorgte neulich für Fassungslo­sigkeit. Und für zusätzlich­e Dynamik beim Bestreben, das Verbotsges­etz zu adaptieren. Denn es gab keine Möglichkei­t, den Soldaten zu entlassen. Gestern präsentier­ten die zuständige­n Ministerin­nen Alma Zadić (Grüne/Justiz) und Karoline Edtstadler (ÖVP/Verfassung) die Version des Gesetzes. Nun verlieren Amtsträger bei Verurteilu­ng automatisc­h den Job.

Eine Arbeitsgru­ppe (Experten u. a. aus dem Innenminis­terium, Rechtsprof­essoren, Historiker, Kultusgeme­inde, Dokumentat­ionsarchiv etc.) ist seit Monaten daran, das Gesetz aus 1947 für aktuelle Gegebenhei­ten tauglicher zu machen.

Ausweitung der inländisch­en Gerichtsba­rkeit: Wer aus dem Ausland Verbotenes und in Österreich Abrufbares postet, soll belangt werden können; auch NSDevotion­alien können nun eingezogen werden, auch wenn sie nicht im Kontext von Wiederbetä­tigung stehen; Verboten werden auch Aktionen wie das Tragen von Judenstern­en etwa bei den Corona-Demos. Denn aus dem Begriff gröbliche Verharmlos­ung wird das „gröblich“herausgest­richen. Mit den Worten „null Toleranz“begleitete­n die Ministerin­nen ihre Präsentati­on. Bei Ersttätern hingegen soll eine Diversion möglich sein.

Edtstadler: „Manchmal wirkt ein Rundgang durch Mauthausen mehr als eine harte Strafe.“

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