Sie wollte Hilfe, da stach er auf sie ein
„Ich habe sie erziehen müssen“, so der Türke zu dem angeklagten Mordversuch an seiner Ex-Frau, die gerade von der Polizei kam! Die Wegweisung erfolgte nur per Telefon . . .
Es gab bereits Wegweisungen, Besuchsverbote der Töchter und ein Verfahren am Bezirksgericht – er wurde handgreiflich gegenüber den Kindern. Der traurige Höhepunkt des Ehemartyriums: Ihr Ex-Mann soll Anfang des Jahres versucht haben, die 42-Jährige zu töten.
2003 wurde in der Türkei geheiratet. Nicht aus Liebe, sondern für die Familie, erklärt die Wienerin. „Er ist ein Musterbeispiel eines Patriarchen. Seine Frau ist sein Eigentum“, charakterisiert die Staatsanwältin. Es folgten körperliche Bestrafungen auf das, was der Angeklagte als „Ungehorsam“bezeichnet. „Ich hatte so große Angst!“, so die Frau unter Tränen. Erst 2019 traut sie sich, die Scheidung einzureichen. Die Kinder wollten ihren Vater nicht sehen. Vor allem nach Zwischenfällen, wo auch sie verletzt wurden. Beim Bezirksgericht kam der Angeklagte damals mit einer Diversion
und einem Besuchsverbot davon. Die Messer, die nach dem Auszug des 47-Jährigen aus der gemeinsamen Wohnung fehlten, sollen das Gericht laut der Mutter nicht interessiert haben.
Mit einem der Küchenmesser stach ihr Ex-Mann ein paar Monate später elfmal auf sie ein – gerade als sie von der Polizeistation kam. Um zu melden, dass ihr Mann ihr drohte, sie zu töten, sollte er die Kinder nicht sehen dürfen. Bloß telefonisch erteilten ihm die Beamten eine Wegweisung. Nur ein helfender Arzt konnte ihr das Leben retten.
„Ich wollte sie nur erschrecken“, so der angeklagte Türke. Er habe überhaupt nur viermal zugestochen. „Wer hat dann die anderen sieben Stiche verursacht?“, will Richter Christoph Bauer wissen. – Urteil: Lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.