WIR DANKEN
★ Ihr Lebensgefährte hatte eine gefährliche Hirnblutung erlitten, deshalb wollte Leserin Maria N. (Name geändert) dessen Handy-Vertrag lösen. Ihr Freund lebe nun im Pflegeheim, sei in allen Belangen auf Hilfe angewiesen, könne kein Handy mehr halten. Bei Vorsprachen in Shops habe man der Steirerin mitgeteilt, eine Stilllegung des Vertrags sei kein Problem. Da weiter Rechnungen kamen und es letztlich hieß, es sei für eine Kündigung zu spät, bat Frau N. um Hilfe. A1 klärte auf, dass es hier wohl zu einem Missverständnis gekommen ist. Eine Kündigung sei nie eingelangt. Man vermute, das sei der Ausnahmesituation geschuldet. Der Vertrag wurde nun sofort gekündigt.
★ Über einen Ticketvermittler hatte Adalbert W. aus Niederösterreich Karten für ein Semino-Rossi-Konzert erworben. Nach mehrmaligen Verschiebungen sei die Veranstaltung abgesagt worden. Wegen der Erstattung der Karten sei der Niederösterreicher an den Veranstalter verwiesen worden. „Von diesem war keine Stellungnahme zu erwirken“, wandte sich der Leser schließlich mit dem Ersuchen um Unterstützung an uns. Auf unsere Anfrage teilte die Leutgeb Entertainment Group umgehend mit, dass die Abwicklung der mehr als 500 eingegangenen E-Mails chronologisch erfolge und die Erstattung nach Übermittlung aller Unterlagen innerhalb von 14 Tagen erfolge.
★ Erst einige Tage nach dem Kauf einer ÖBB-Wochenkarte an einem Fahrkartenautomaten war Heinz A. aufgefallen, dass das Ticket versehentlich nicht für die kommende Woche, sondern für die Woche des Kaufs ausgestellt worden war. Als Herr A. das Ticket retournieren wollte, wurde dies abgelehnt. Auf unsere Bitte haben die ÖBB den Fall geprüft. Nachdem die Fahrkarte ungenützt war, erstattet man ausnahmsweise die Kosten in Form eines ÖBB-Gutscheins.