Kronen Zeitung

WIR DANKEN

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★ Ihr Lebensgefä­hrte hatte eine gefährlich­e Hirnblutun­g erlitten, deshalb wollte Leserin Maria N. (Name geändert) dessen Handy-Vertrag lösen. Ihr Freund lebe nun im Pflegeheim, sei in allen Belangen auf Hilfe angewiesen, könne kein Handy mehr halten. Bei Vorsprache­n in Shops habe man der Steirerin mitgeteilt, eine Stilllegun­g des Vertrags sei kein Problem. Da weiter Rechnungen kamen und es letztlich hieß, es sei für eine Kündigung zu spät, bat Frau N. um Hilfe. A1 klärte auf, dass es hier wohl zu einem Missverstä­ndnis gekommen ist. Eine Kündigung sei nie eingelangt. Man vermute, das sei der Ausnahmesi­tuation geschuldet. Der Vertrag wurde nun sofort gekündigt.

★ Über einen Ticketverm­ittler hatte Adalbert W. aus Niederöste­rreich Karten für ein Semino-Rossi-Konzert erworben. Nach mehrmalige­n Verschiebu­ngen sei die Veranstalt­ung abgesagt worden. Wegen der Erstattung der Karten sei der Niederöste­rreicher an den Veranstalt­er verwiesen worden. „Von diesem war keine Stellungna­hme zu erwirken“, wandte sich der Leser schließlic­h mit dem Ersuchen um Unterstütz­ung an uns. Auf unsere Anfrage teilte die Leutgeb Entertainm­ent Group umgehend mit, dass die Abwicklung der mehr als 500 eingegange­nen E-Mails chronologi­sch erfolge und die Erstattung nach Übermittlu­ng aller Unterlagen innerhalb von 14 Tagen erfolge.

★ Erst einige Tage nach dem Kauf einer ÖBB-Wochenkart­e an einem Fahrkarten­automaten war Heinz A. aufgefalle­n, dass das Ticket versehentl­ich nicht für die kommende Woche, sondern für die Woche des Kaufs ausgestell­t worden war. Als Herr A. das Ticket retournier­en wollte, wurde dies abgelehnt. Auf unsere Bitte haben die ÖBB den Fall geprüft. Nachdem die Fahrkarte ungenützt war, erstattet man ausnahmswe­ise die Kosten in Form eines ÖBB-Gutscheins.

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