Vorstoß für Mietpreisbremse
Die AK fordert, dass Wohnkosten maximal einmal in zwölf Monaten steigen dürfen, um die Mieter zu entlasten. Heuer summieren sich die Mehraufwendungen auf 400 Millionen Euro.
Die Arbeiterkammer wird nicht müde, eine gesetzliche Bremse bei Mieterhöhungen zu fordern. „Wohnen gehört reguliert und muss leistbar sein“, erklärt Wohnexperte Thomas Ritt. Der Vorschlag: Mieten dürfen nur einmal im Jahr um maximal zwei Prozent steigen. Vorbild seien Länder wie Spanien oder Portugal, wo es solche Reglungen bereits gebe. In Frankreich sind es laut AK 3,5 Prozent.
Anlass für den aktuellen Vorstoß ist die dritte Erhöhung der Kategoriemieten im Dezember, dieses Mal um 5,6 Prozent. Betroffen seien davon bundesweit rund 252.000 Mieter/innen. In Summe haben sich dann z. B. Kategorie-A-Wohnungen in sieben Monaten um rund 17,5 Prozent von 3,60 Euro auf 4,23 Euro pro Quadratmeter verteuert.
Am freien Markt sind die Kostensteigerungen 2022 durch die viel höheren Mieten noch massiver ausgefallen. Die Richtwertmieten von 1,8 Millionen Betroffenen wurden im April angehoben. In Summe ergeben sich dadurch Verteuerungen von 400 Mio. €, so die AK.
Das Argument der Vermieter, dass sie die Mehreinnahmen dringend für Investitionen brauchen, will die AK nicht gelten lassen. Alleine im Altbau stünden nach aktuellen Berechnungen 5,5 Mrd. € an Mietzinsreserven zur Verfügung, z. B. für Sanierungen.