Finderdank
Ehemaliger Teichmeister wurde des Diebstahls bezichtigt
„Was ich heute erlebte, lässt an das Gute im Menschen glauben!“, schreibt mir Alexandra Bachtiar. Dabei ist die Vorgeschichte gar nicht schön: Nach einem Einbruch hat die alte Dame in ihrem Haus eine Alarmanlage installieren lassen. Sicher ist sicher. „Es war Wochen später, da hatte ich die Idee, bei den hohen Benzinpreisen und um Bewegung zu machen, meine Wege zur Post und den Einkauf mit dem Rad zu machen! Ich holte also meinen Drahtesel aus der Garage, stopfte meine Handtasche in die Packtasche, holte noch meinen Helm, verschloss alle Sicherheitstüren und schaltete die Alarmanlage ein. Dann fuhr ich los.“
Bei der Postfiliale angekommen, musste sie jedoch feststellen, dass die Handtasche nicht da war. „Und in der Tasche befand sich einfach alles: Geldbörse, Karten, Schlüssel, und auch die Bedienung der Alarmanlage!“Einen Schlüssel hatte sie – für alle Fälle – bei der Nachbarin hinterlegt. „Ein Albtraum wurde wahr. Ich konnte nicht ins Haus wegen des drohenden Alarms, mein Handy weg, in der Tasche!“Nach einem Beruhigungsschnaps bei den freundlichen Nachbarn schließlich die erlösende Nachricht: Die Handtasche war unterwegs vom Rad gefallen, die schlaue Finderin Ursula M. eruierte im Handy die Telefonnummer des Sohnes, der dann die gute Nachricht und später schließlich auch die gefundene Tasche überbrachte! „Ich wollte mich revanchieren, Finderlohn, Freude machen, bedanken. Sie freute sich über meinen Anruf und lehnte alles ab, ist das nicht großartig?“
Als wässrige Angelegenheit entpuppte sich der Prozess um schweren gewerbsmäßigen Diebstahl: In einem Fischzuchtbetrieb im Bezirk St. Pölten sollen im November 2020 rund elf Tonnen Fische aus den Teichen entwendet worden sein. Der Schaden wurde vom Betreuungstierarzt auf „den mit Sachverstand geschätzten Wert“von 142.000 Euro bilanziert.
Der Teichmeister des Betriebes geriet schnell unter Verdacht, nachdem mehrere Hilfsarbeiter „seltsame“Wahrnehmungen an die Geschäftsführung gemeldet hatten. Dem 56-Jährigen wurde sofort gekündigt, man führte umgehend eine Inventur durch. Dabei kam der Fischschwund zutage. Nun stand der frühere Angestellte
vor Gericht. Zur Wahrheitsfindung wurde seitens des Gerichts eigens ein Fisch-Sachverständiger zurate gezogen. Dieser berücksichtigte für die Erstellung seines Gutachtens etwa den Kannibalismus unter den Fischen selbst, aber auch das Vorkommen fischfressender Vögel in der Region. Dafür forderte er auch die offiziellen Vogelabschusszahlen an. Fazit: „Es sind keine Hinweise für Fischschwund im Tonnenbereich zu finden.“
„Mein Mandant mag vielleicht ein schlechter Teichmeister gewesen sein, aber er ist sicher kein Dieb“, schloss der Verteidiger seine Ausführungen. Zu dieser Erkenntnis kam auch das Gericht und sprach den 56-Jährigen frei.