Freispruch für Dopingsünder Denifl
Arbeitsloser Ex-Radstar kann bei Neuverhandlung aufatmen
Ergewann die ÖsterreichRadrundfahrt und eine Etappe bei der spanischen Vuelta – doch von Ruhm und Glanz ist mittlerweile wenig übrig. Weder Fotografen noch TV-Sender warteten am Innsbrucker Landesgericht auf Stefan Denifl.
Der mittlerweile 35-jährige Tiroler, der im Zuge der Seefelder Dopingrazzia ins Visier der Justiz geriet, musste sich bereits zum vierten Mal wegen Sportbetrug vor Gericht verantworten. Schließlich hob der Oberste Gerichtshof die 2021 verhängten zwei Jahre Haft auf.
Blutdoping räumte der Ex-Radstar auch diesmal ein. Er bestritt aber, jemanden betrogen zu haben. „Das Gesetz zielt auf Preisgelder ab, nicht auf Fahrerlöhne, wie er sie erhielt“, erklärten die Anwälte. „Es liegt auch kein Schaden vor. Kein Team will Geld zurück.“
Da viele Anklagepunkte etwa die Schweiz und Irland betreffen, kam der Schöffensenat zur Ansicht, dass das österreichische Strafrecht gar nicht anzuwenden ist. Außerdem könne man nicht beweisen, dass das ganze Team aufgrund des Dopings eines Einzelnen schneller gefahren ist. Denifl wurde freigesprochen – bei seinem Vater kullerten Tränen der Erleichterung.